Hessen - Beim Energieversorger Mainova hat der Fachbereich Ver- und Entsorgung einen beispielgebenden Tarifvertrag ausgehandelt. Er sichert Beschäftigte ab, die von der Mainova auf Dauer ausgeliehen wurden. Betroffen sind rund 1.300 Kolleg/innen. Sie gingen ab dem Jahr 2004 leihweise in neue Unternehmen. Nötig war das, weil Mainova und andere Energieriesen den Betrieb des Stromnetzes ausgliedern mussten. Das Energiewirtschaftsgesetz schrieb es so vor. Das Stromnetz sollte für Konkurrenten frei zugänglich sein. Was die Ausgeliehenen betraf, so hat sich ver.di Hessen mit Mainova darauf verständigt, dass sie dort angestellt bleiben und nicht bei den neugegründeten Unternehmen anheuern müssen. Leiharbeit einmal anders herum, nicht prekär, sondern zur Besitzstandswahrung. Damit blieben ihnen alle tariflichen Rechte erhalten, sehr zu ihrem Vorteil, denn die neuen Betriebe sind tariflos und nicht im Arbeitgeberverband.

Dieses hessische Modell funktionierte 13 Jahre lang gut, gegen den Willen der obersten Hüterin des deutschen Stromnetzes, der Bundesnetzagentur. Sie hielt es für nicht rechtens. Vor Gericht unterlag die Bundesnetzagentur jedoch. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Oktober 2017 ebnete für die Mainova den Weg, ihr bewährtes Modell mit den eigenen Kolleg/innen fortzusetzen.

Trotzdem brachte das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz von 2017 das Modell ins Wanken. Es sieht unter anderem vor, dass Leiharbeitnehmer/innen nur 18 Monate als solche beschäftigt sein dürfen. Dann müssen sie übernommen werden. Dies hätte für die Mainova-Dauer-Leiharbeiter bedeutet, jetzt doch in der ausgegründeten Firma anheuern zu müssen.

In diesem konkreten Fall hat sich also das ansonsten gewerkschaftlich gut zu heißende Gesetz gegen die in besten Absichten ausgehandelte Praxis gewendet. Die Lösung war ein neuer Tarifvertrag, der die Ausnahme regelt, unter dem Tarifvertrag der Versorgungsbetriebe, TV-V. Dadurch konnte, eigens für die Mainova, die Überlassungsdauer vertraglich verlängert werden. Mit dem nun abgeschlossenen Tarifvertrag ist das Entleihen zunächst für sechs Jahre möglich. Anschließend kann um jeweils drei Jahre verlängert werden.

Für Fachbereichsleiter Ralf Stamm hat sich das zähe Verhandeln gelohnt: "Die Beschäftigten haben jetzt die Sicherheit, dass sie weiterhin in den Tarifverträgen des TV-V bleiben und nicht in eine ungewisse tariflose Zukunft gehen. Das ist ein schöner Erfolg."