Vergaberecht ohne Menschenrechte

Der nordrhein-westfälische Landtag hat Ende März 2018 die Nachweispflicht zur Einhaltung internationaler Menschenrechts- und Umwelt-standards aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW gestrichen. Mit der Gesetzesänderung ist eine einheitliche Regelung, die die öffentliche Beschaffung auch an Arbeitsrechten und Umweltstandards ausrichtet, abgeschafft. Freiwillig können Kommunen und Landesvergabestellen noch den Nachweis einfordern, dass bei der Herstellung etwa von Arbeitskleidung Arbeitsrechte und Umweltstandards eingehalten wurden. Jede Kommune muss sich aber nun eine eigene Regelung für nachhaltige Beschaffung erarbeiten. Schon 2015 klagten laut einer Kienbaum-Studie mehr als die Hälfte der Beschäftigten in öffentlichen Beschaffungsstellen über eine "...fehlende Bereitstellung von externen Informationen und/oder Unterstützung zum TVgG-NRW". Durch das geänderte Vergabegesetz, das Menschen- und Arbeitsrechte zur freiwilligen Sache erklärt, wird dieses Defizit noch vergrößert.


Rheinland-Pfalz-Saarland - In wenigen Monaten wird "FRA7", das neue Amazon-Logistikzentrum in Frankenthal, eröffnet. 1.000 Arbeitsplätze werden geschaffen. Doch zu welchen Konditionen? Rühmlich hat sich der Handelsriese in den letzten Jahren nicht gezeigt, was Arbeitsbedingungen angeht. Thomas Bittner als zuständiger ver.di-Gewerkschaftssekretär in der Pfalz sagt: "Alle, die sich bewerben wollen, sind herzlich eingeladen, mit mir ins Gespräch zu kommen und sich beraten zu lassen. Es geht uns darum, dass möglichst schnell ein Betriebsrat installiert wird und alle 1.000 neuen Beschäftigten zu guten und fairen Bedingungen beschäftigt werden." ver.di fordert seit langem einen Tarifvertrag bei Amazon. Kontakt: thomas.bittner@verdi.de


Fünf Termine haben gefehlt

ver.di wählt - In der Ausgabe 01 / 2018 der ver.di publik haben wir Termine von Konferenzen und Mitgliederversammlungen angekündigt, die im Vorfeld des 5. ver.di-Bundeskongresses abgehalten werden. Die Einladungen zu fünf Veranstaltungen haben gefehlt. Die liefern wir daher an dieser Stelle nach. Der Kongress findet vom 22.-28. 9. 2019 in Leipzig statt.

Nordostbrandenburg

FB 03, Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen, Konferenz: 16. Juni, 10 Uhr, Berlin, ver.di-Bundesverwaltung, Paula-Thiede-Ufer 10

Mittelbaden-Nordschwarzwald

FB 11, Verkehr, Mitgliederversammlung: 6. Juni, 12 Uhr, Karlsruhe, ver.di-Haus, Raum "Karlsruhe", 7. OG, Rüppurrer Str. 1a, FB 13, Besondere Dienstleistungen, Mitgliederversammlung: 8. Juni, 12 Uhr, Karlsruhe, ver.di-Haus, Raum "Karlsruhe", 7. OG, Rüppurrer Straße 1a

Ostwürttemberg-Ulm

Senioren, Mitgliederversammlung: 16. Juni, 10 Uhr, Ulm, Friedrich-List-Schule, Kornhausplatz 7

Südbaden-Schwarzwald

OV Freiburg, Lörrach und Offenburg: 15. Juni, 15 Uhr, Titisee-Neustadt, Kurhaus Titisee, Großer Saal, Strandbadstraße 4

Die vorläufige Tagesordnung gilt für alle Versammlungen:

1. Eröffnung und Begrüßung 2. Wahl der Versammlungs- / Konferenzleitung 3. Beschluss über die Tagesordnung 4. Beschluss über die Wahl- und Geschäftsordnung 5. Wahl der Mandatsprüfungs- und Wahlkommission 6. Bestätigung der Antragskommission 7. Geschäftsbericht und Entlastung des Vorstands 8. Wahlen und Nominierungen 9. Antragsberatung