Ausgabe 03/2018
Vor allem der Austausch ist wichtig
Die Gewerkschaft vertritt die Interessen der Beschäftigten. Ist jemand irgendwo erwerbstätig beschäftigt, dann gibt es auch einen Chef. Selbstständige sind Chef/in und Beschäftigte in einer Person. Das spricht aber nicht gegen eine Gewerkschaftsmitgliedschaft. Die Selbstständigen in ver.di interessieren sich weniger für berufsspezifische Aspekte. Sie sind stärker an Austausch interessiert, an Vernetzung, an statusbezogenen Aspekten ihrer Tätigkeit, die für alle Wissens- und Dienstleistungsberufe gleichermaßen gelten. Die meisten in der Gewerkschaft organisierten Selbstständigen kommen noch aus den Bereichen Medien und Kultur. Sie sind zum Beispiel Journalist/innen oder Musiker/innen. Aber es gehören auch Pflegekräfte, IT-Fachleute, selbstständige Bürokaufleute, Paketfahrer, Dozentinnen in der Weiterbildung und viele andere dazu. Insgesamt sind in ver.di 30.000 Selbstständige organisiert, 2.200 von ihnen in Hessen.
Ja zur Sozialversicherungspflicht
Die Gruppe Selbstständige bei ver.di, das sind Erwerbstätige, die gewerblich, freiberuflich oder als arbeitnehmerähnliche Personen selbstständig tätig sind. Sie üben ihre Arbeit im Wesentlichen allein aus („Solo-Selbstständige“) und beschäftigten keine sozialversicherungspflichtigen Personen dauerhaft, die am Ergebnis der eigenen Erwerbstätigkeit maßgeblich beteiligt sind.
In ver.di Hessen bilden die Kolleginnen und Kollegen die Landeskommission Selbstständige, sie organisiert unter anderem den Erfahrungsaustausch, bildet Netzwerke und bietet Hilfe zur Selbsthilfe. Auf gewerkschaftlicher Ebene beziehen die Selbstständigen politisch Position. So gibt es einen hessischen Beschluss, wonach beispielsweise die Sozialversicherungspflicht für Selbstständige befürwortet wird.
Die turnusgemäße Neuwahl der Landeskommission Selbstständige findet am 14. Dezember. 2018 um 14 Uhr auf der Landesversammlung der Selbstständigen im Gewerkschaftshaus Frankfurt/Main statt.
Peter Klenter, ver.di-Landesrechtsschutzleiter, wird zum Thema „Rechtsschutz für Selbstständige“ referieren. Des weiteren steht die Planung der Schwerpunktthemen für die kommenden Jahre auf der Tagesordnung.