USA – Das Oberste Gericht der USA hat Millionen von Arbeitern und Angestellten das Recht auf Sammelklagen massiv beschnitten. Der Supreme Court entschied im Mai 2018, dass etwaige Verletzungen des Arbeitsrechts individuell verhandelt werden müssen. Sammelklagen ermöglichten Betroffenen bisher ein Aufteilen der oft hohen Gerichtskosten. Insbesondere dann, wenn es um Lohnforderungen oder Diskriminierung geht. Dies wird in Zukunft jedoch nur noch eingeschränkt möglich sein. Denn wie das Oberste Gericht in den USA jetzt entschied, müssen Arbeitnehmer nun individuell gegen ihre Arbeitgeber vorgehen. Betroffene müssen sich fortan also gut überlegen, ob sie das Kostenrisiko alleine tragen oder lieber auf eine Klage verzichten wollen. Das Urteil kam mit der knappest möglichen Mehrheit von fünf zu vier Stimmen zustande. Für die konservative Mehrheit des Gerichts schrieb der von US-Präsident Donald Trump vorgeschlagene Richter Neil Gorsuch die Begründung. Die vier unterlegenen liberalen Richterinnen und Richter wurden von Ruth Bader Ginsburg vertreten. Beim Verlesen der Minderheitenposition nannte sie das Urteil „auf unerhörte Weise falsch“. Es führe zu Verträgen nach dem Motto „Friss oder stirb“.


Proteste zahlen sich aus

Rumänien – Die Proteste von Sozialarbeitern und Beschäftigten im Gesundheitswesen in Rumänien haben dazu beigetragen, dass am 7. Mai 2018 mit der rumänischen Regierung über die Forderung der Gewerkschaften nach höheren Löhnen und Gehältern eine Vereinbarung erzielt werden konnte. Die Gesundheitsgewerkschaft Sanitas hatte im März eine Reihe von Protesten vor den Regierungsministerien organisiert und zuletzt am 26. April mit einem Warnstreik und einer nationalen Kundgebung in der Hauptstadt Bukarest nachgelegt. Das nun vereinbarte Abkommen sieht vor, dass die Sozialarbeiter und Beschäftigten im Gesundheitswesen für eine Erhöhung der Sozialbeiträge entschädigt werden, wodurch ihre Entgelte steigen. Zudem werden die Verhandlungen über die Schaffung von Tarifverträgen für den Gesundheits- und Sozialsektor, die es bisher nicht gibt, fortgesetzt.


Bündnis warnt vor Stimmenkauf

Mexiko – Fünf Wochen vor den Präsidentschaftswahlen in Mexiko warnt das Bündnis Bürgerinitiative gegen die Armut (ACFP) vor Stimmenkauf und einer sich anbahnenden Wahlmanipulation. Das Bündnis, in dem insgesamt 60 Zivil- und Nichtregierungsorganisationen aus ganz Mexiko vereint sind, berichtet, dass ein Netzwerk aufgebaut worden sein soll, um Gelder aus Sozialprogrammen zum Kauf von Wählerstimmen zu verwenden. Auch würden die Wahlkampagnen und die finanziellen Quellen für Wahlveranstaltungen von den entsprechenden Institutionen nicht genau überprüft und Schlüsselstellen bei wichtigen Behörden und Institutionen neu besetzt. „Als Stimmenkauf bezeichnen wir den Tausch von Wählerstimmen gegen Lebensmittel, Geld, Haushaltgeräte, Möbel, Schulmaterial oder Begünstigungen bei Sozialprogrammen“, erklärte Alberto Serdán, der Direktor von ACFP, bei einer Pressekonferenz in Mexiko-Stadt. Bis zum 23. Mai wurden über die Plattform der ACFP 151 Fälle von Stimmenkauf in 25 der 32 mexikanischen Bundesstaaten registriert. Bei 41 Prozent dieser Meldungen handelte es sich um die Vergabe von Lebensmitteln, bei 36 Prozent waren es Begünstigungen bei Sozialprogrammen, in erster Linie durch das Programm „Wohlhabend“ (Prospera). Bei 18 Prozent der Fälle haben die Bürger und Bürgerinnen Bargeld bekommen und bei 11 Prozent wurde den Bürgern Geldüberweisungen durch eine spezielle elektronische Bankkarte versprochen.