„Wissen, um zu handeln“ ist die Leitlinie des ver.di-Bezirks München für die Bildung. Dazu hat er auch ein eigenes Bildungsangebot für Betriebs- und Personalräte. Im Zentrum der Seminare stehen nicht allein die gesetzlichen Regelungen, sondern auch die praktischen Handlungsmöglichkeiten. Viele Seminarleitungen haben oder hatten die Erfahrungen als Mitglied im Betriebs- bzw. Personalrat und kennen die betriebliche Praxis. Das unterscheidet das ver.di-Angebot von dem der privaten Konkurrenten. Natürlich sind die Referent/innen auch juristisch gebildet. Aber es geht eben nicht vorrangig um Gesetzestexte und Urteile, sondern um eine erfolgreiche praktische Umsetzung der Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsgesetze.

Nur im Zusammenspiel von Betriebs- bzw. Personalrat und Gewerkschaft ist das Maximum für die Beschäftigten zu erreichen. Bei der Umsetzung von Zielen spielt die Wechselwirkung von gewerkschaftlicher und betrieblicher Arbeit eine große Rolle. Zum einen, weil ein Tarifvertrag Arbeitnehmer/innen schützt und das Wissen darüber notwendig für Interessensvertreter/innen ist. Zum anderen kennt ver.di die Branchen und Betriebe gut und hat viel Wissen darüber, wie die gesetzlichen Möglichkeiten eines Betriebs- und Personalrates durch die gewerkschaftliche Arbeit bereichert werden können.

Das Maximum erreichen, dazu sollen auch die ver.di-Seminare beitragen. Sie werden überwiegend für Betriebs- und Personalräte in der Region München angeboten. Damit wird eine regionale und branchenübergreifende Vernetzung gewährleistet. Für die Teilnehmer/innen ist nach dem Seminar nicht Schluss, sondern unsere Gewerkschaftssekretär/innen sind auch danach kompetente Ansprechpartner/innen.

Jeweils im regulären Betriebsratswahljahr lädt ver.di die neu- und wiedergewählten Betriebsratsmitglieder zu einem Betriebsräteempfang ein. In diesem Jahr findet er am am Mittwoch, 18. Juli, um 18 Uhr statt. Die Einladungen werden rechtzeitig verschickt.

Claudia Weber


Seminare zur Betriebsverfassung

BR I, Einführung und Überblick: 25. bis 29. Juni, 16. bis 20. Juli, 10.bis 14. September

BR II, Personelle Angelegenheiten: 9. bis 13. Juli, 17. bis 21. September

BR III, Soziale Angelegenheiten: 11. bis 15. Juni, 8. bis 12. Oktober

BR IV, Betriebliche Änderungsprozesse: „Beständig ist allein der Wandel“, 2. bis 6. Juli, 5. bis 9. November;

„Vorsitzende und Stellvertreter/innen haben es nicht leicht“: 18. bis 22. Juni

„Arbeitsschutzausschuss und betriebliche Arbeitsschutzorganisation“: 24. bis 26. September

„Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb“:5. bis 9. November