Der neue Vertrag regelt viel mehr als nur den Neubau

Im Zusammenhang mit dem beschlossenen Neubau des Katharinenhospitals in Stuttgart wurde die Krankenhausverwaltung vom Gemeinderat beauftragt, über eine Aktualisierung bestehender Vereinbarungen zu verhandeln. Mit gravierenden Änderungen für das Klinikum und damit für die Beschäftigten war zu rechnen, als die Verwaltungsspitze ver.di und dem Personalrat den Vorschlag unterbreitete, das Klinikum von einem Eigenbetrieb in eine öffentlich-rechtliche Kommunalanstalt umzuwandeln.

Betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen

Bereits 2005 hatte ver.di einen Vertrag mit der Stadt Stuttgart, der Geschäftsführung und dem Personalrat des Klinikums zum Defizitabbau, zum Schutz der Beschäftigten und einer besseren finanziellen Ausstattung des Klinikums durch die Stadt Stuttgart vereinbaren können. Entstanden war der Vertrag aus einer Auseinandersetzung über die Bildung einer GmbH und einen geplanten Absenkungstarifvertrag. Mit der Fortschreibung dieses Vertrags 2011 konnten darüber hinaus die Grundlagen für wichtige Investitionsentscheidungen durchgesetzt werden.

Auch jetzt pochten ver.di und der Personalrat des Katharinenhospitals darauf, dass eine eventuelle Änderung der Rechtsform des Klinikums auf keinen Fall zu Nachteilen für die Beschäftigten führen dürfe. Das Katharinenhospital ist derzeit einer von drei Standorten des Klinikums Stuttgart.

Der neue Vertrag nun enthält umfangreiche Regelungen. So schließt er aus, dass das Klinikum eine privatrechtliche Rechtsform (also AG oder GmbH) erhält. Einzelne Leistungen oder Bereiche kann das Klinikum nur mit Zustimmung des Personalrats ausgliedern. Betriebsbedingte Kündigungen sind ebenso ausgeschlossen wie jede Form von Absenkungstarifverträgen. Sollte der Gemeinderat die Umwandlung in eine Kommunalanstalt beschließen, verbleibt das Klinikum im Kommunalen Arbeitgeberverband, und die bisherigen Tarifverträge gelten weiter.

„Mit diesen Absicherungen gibt es keinen Grund für Ängste und Befürchtungen meiner Kolleginnen und Kollegen mehr“, sagt Jürgen Lux, der Personalratsvorsitzende des Klinikums, zu den Verhandlungsergebnissen. „Bisherige Sozialleistungen und den Zugang zu Sozialeinrichtungen der Stadt zu erhalten, waren wichtige Anliegen des Personalrats.“

Rund 750 Millionen Euro werden für den Neubau des Katharinenhospitals veranschlagt. Der vom Klinikum nach Fertigstellung aller Baumaßnahmen (voraussichtlich 2028 / 2029) zu finanzierende Eigenanteil an den Kosten wird durch den neuen Vertrag auf 87 Millionen Euro begrenzt. Zudem soll das Klinikum laut Vertrag für sonstige bauliche Sanierungsmaßnahmen, die Beschaffung von Medizintechnik, IT und die weitere Digitalisierung jährliche Zuschüsse von 12 Millionen erhalten.

Um die Interessen der Personalvertretung auch in den Gremien der Kommunalanstalt vertreten zu können, sollen der/die Vorsitzende des Personalrats und dessen/deren Stellvertreter/in als Gäste an den Sitzungen des Verwaltungsrats mit eigenem Rede- und Antragsrecht teilnehmen können. Des weiteren ist vorgesehen, dass ver.di und Marburger Bund gemeinsam ein Mitglied samt Stellvertreter/in für den Verwaltungsrat benennen können.

„Auch wenn wir der Umwandlung in eine Kommunalanstalt nach wie vor kritisch gegenüberstehen, konnten wir für die Beschäftigten im Klinikum gute Lösungen erarbeiten“, sagt Cuno Brune-Hägele, der Geschäftsführer des ver.di-Bezirks Stuttgart. Beschließe der Gemeinderat letztendlich die Kommunalanstalt, werde der krankenhausspezifische Sachverstand der Gewerkschaften in die Arbeit des Verwaltungsrats der Anstalt einfließen.