Ausgabe 08/2018
300 überstiunden sind da keine Seltenheit
300 Überstunden sind da keine Seltenheit
Arbeiten als Notfallsanitäter, das heißt: schnell sein, stark sein und in Sekundenschnelle lebenswichtige Entscheidungen für andere treffen. Arbeiten als Notfallsanitäter in Hessen heißt oft auch, nur selten die Möglichkeit einer Pause zu haben, dafür aber regelmäßig den Dienst verlängern zu müssen, und ein ständiges Einspringen aus dem Frei. Deshalb hat sich die Fachgruppe Rettungsdienst jetzt zu Wort gemeldet. „14-Stunden-Schichten sind keine Seltenheit“, sagt Manfred Brasch. Er arbeitet im Main-Kinzig-Kreis: „Nicht wenige Kollegen haben 300 Überstunden.“ Die Notfallsanitäter sehen das Land in der Pflicht. Hessen hat erst im Sommer ein neues Rettungsdienstgesetz verabschiedet. Darin, so der zuständige ver.di-Sekretär Stefan Röhrhoff, wurde die Chance vertan, für gute Arbeitsbedingungen im Rettungsdienst zu sorgen. Etwa mit landesweiten Standard, wie beispielsweise in Baden-Württemberg. Stattdessen setzt das Land weiter nur Rahmenbedingungen und überlässt es den Kreisen und Städten, die Leistungen auszuschreiben. Bezahlt werden die Leistungen von der Krankenkasse. Und die verhandelt mit den Verbänden einzeln für jede Kommune. Soviel zur finanziellen Seite. Was die Arbeitsbedingungen angeht, müssen die bei Kreisen oder Kommunen angesiedelten Rettungsleitstellen rechtliche Vorgaben einhalten. So muss der Rettungswagen innerhalb von zehn Minuten vor Ort zu sein. Wenn die reguläre Zwölf-Stunden-Schicht des Notfallsanitäters um ist und es kommt ein Notfall rein, dann muss er eben nochmal hin, wenn kein anderer in der Nähe ist. Sonst ist schnell die unterlassene Hilfeleistung im Spiel. Dafür wird der Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz in Kauf genommen. Als „mehr als problematisch” bezeichnet das Stefan Röhrhoff. „Wir haben versucht, mit dem Ministerium zu sprechen“, sagt er. Landesweite Standards wären ein gutes Verhandlungsinstrument bei den Krankenkassen. Das Land ist der Meinung, Arbeitszeiten seien per Bundesgesetz geregelt. ver.di entgegnet: Standards könnte auch das Land gestalten.