Ausgabe 08/2018
Von wegen einfach
Zwei dicke Aktenordner für den 1. Bürgermeister Michael Föll (links)
Über 50 Kolleg*innen haben am 16. November vor der Sitzung des Krankenhausausschusses auf die falsche Eingruppierung der Reinigungskräfte im Klinikum Stuttgart aufmerksam gemacht. Zuvor hatte schon der Personalrat Widerspruch eingelegt. Nachdem intern im Klinikum keine Einigung möglich war, hat der Personalrat den Krankenhausausschuss des Gemeinderats eingeschaltet.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das festlegt, wann eine Reinigungskraft in der Entgeltgruppe 1 einzuordnen ist: Das gehe nur bei „einfachsten Tätigkeiten“, heißt es in dem Urteil. Sie müssen „noch einfacher als einfache Tätigkeiten“, also „an Einfachheit nicht zu überbieten sein“. Da von den Kolleg*innen im Klinikum eine eingehende fachliche Einarbeitung gefordert wird, damit sie ihrer Arbeit nachgehen können, müssen sie nach dem Tarifvertrag in die Entgeltgruppe 3, mindestens aber in die Entgeltgruppe 2 eingruppiert werden.
Die Entgeltgruppe 1 beginnt mit einem Stundenlohn von 10,78 Euro. Das bedeutet – auch nach jahrzehntelanger Arbeit – Altersarmut. Dieser Lohn und die hohen Lebenshaltungskosten in Stuttgart führen aktuell dazu, dass im Klinikum 50 Stellen nicht besetzt werden können. Für lediglich 30 Stellen können derzeit Leasingkräfte eingesetzt werden.
Im Rahmen der Aktion wurden dem 1. Bürgermeister Michael Föll, zuständig für Finanzen, Wirtschaft und Beteiligungen, zwei dicke Aktenordner übergeben. Sie enthalten Unterlagen, die zur Einarbeitung der Reinigungskräfte verwendet werden, unter anderem auch die geltenden Hygienevorschriften. Als Ergebnis wird es jetzt ein Gespräch zwischen Personalrat und dem 1. Bürgermeister Michael Föll geben.
„Alles andere als eine Einigung auf eine zukünftig korrekte Eingruppierung wäre ein Schlag ins Gesicht der betroffenen Kolleginnen und Kollegen“, sagt ver.di-Gewerkschaftssekretärin Christina Ernst. Die leisteten mit ihrer Arbeit tagtäglich einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung im Klinikum und hätten daher eine entsprechende Eingruppierung mehr als verdient.