Lasst es uns preisen, denn unseren Bund stärkte in bester Verfassung dieses Gericht: Am 14. November 2018 hat das Bundesverfassungsgericht höchstrichterlich entschieden, dass in Tarifverträgen Vorteile für Mitglieder der Gewerkschaft vereinbart und auch durchgesetzt werden können. Endgültig vom Trittbrett gestoßen hat es damit den Kläger, der wohl zeitlebens der Gewerkschaft zwar fernbleiben wollte, das von ihr Erkämpfte aber immer ganz selbstverständlich in Anspruch zu nehmen gedachte. Das Gericht indes sieht kein Grundrecht verletzt, wenn „organisierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anders behandelt werden als nicht organisierte Beschäftigte“. Daraus dürfe sich dann auch „ein eventueller Anreiz zum Beitritt“ ergeben, solange „weder Zwang noch Druck“ ausgeübt würden. Solches Recht ist uns recht, denn zwingen und drücken wollen wir stets nur den Arbeitgeber.