Zum 1. Juli 2019 werden die Renten an die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter des Vorjahres angepasst. Zeitgleich wird bei allen Senior*innen der Gewerkschaftsbeitrag entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelung angeglichen. Nach der ver.di-Satzung, Paragraph 14, beträgt der Beitrag für Rentner*innen und Pensionär*innen „0,5 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkommens aus dem Gesamteinkommen, das seinen Ursprung in einem Arbeits-, Dienst- oder Amtsverhältnis hat“. Der Mindestbeitrag beträgt 2,50 Euro monatlich.