Ausgabe 06/2019
Sie drücken nicht nur Knöpfchen
Ein Gesundheitssystem ohne MTAs ist unvorstellbar. Sie arbeiten in Krankenhäusern, Arztpraxen, Laboren und in der Forschung. Die von ihnen ermittelten Laborwerte, Röntgen- oder MRT-Bilder sind die Grundlage der Diagnosen. Erst auf dieser Basis kann die Behandlung der Patient*innen erfolgen.
Doch die MTA-Ausbildungen fallen nicht unter das Berufsbildungsgesetz (BBiG), sondern sind über ein Berufszulassungsgesetz des Bundes geregelt. Im Einzelnen unterliegen die Ausbildungsmodalitäten damit den Regelungskompetenzen der Bundesländer. Und das wiederum führt zu sehr unterschiedlichen Qualitätsstandards in der Ausbildung. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Praxisanleitung haben die Auszubildenden nach dem derzeitigen Gesetz über technische Assistent*innen in der Medizin (MTAG) nicht. Das MTAG stammt aus dem Jahr 1993, die zugehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, die die Ausbildungsinhalte regelt, ist aus dem Jahr 1994. Eine zeitgemäße Ausbildung, die den aktuellen Stand der Technik abbildet, ist in dieser Verordnung nicht mehr vorgesehen.
„Als das MTAG verfasst wurde, gab es nur in sehr wenigen Krankenhäusern ein Gerät für die Magnetresonanztomographie MRT. Heute aber ist das MRT Standard“, sagt Denis Schatilow. Der 25-Jährige ist medizinisch-technischer Radiologieassistent (MTRA) am Düsseldorfer Uniklinikum und betont, dass es einen großen Nachholbedarf bezüglich der Ausbildungsinhalte gebe. „Wir sind keine Knöpfchendrücker, sondern leisten aufwendige technische Arbeit“, sagt er.
ver.di begrüßt die im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD angekündigte Neuordnung der Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen. Bis Ende des Jahres 2019 sollen Eckpunkte für ein Gesamtkonzept vorliegen. Eine Aufnahme der MTA-Berufe in das Berufsbildungsgesetz mit seinen Schutzregelungen für Auszubildende, scheint vom Gesetzgeber derzeit jedoch nicht vorgesehen. ver.di fordert daher ein gemeinsames Heilberufegesetz, das bundeseinheitliche Standards für die Ausbildung festlegt. Zudem sollte die Kostenfreiheit der Ausbildung ebenso festgeschrieben werden wie der Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. „Man muss von seiner Ausbildung leben können“, sagt auch Denis Schatilow. Denn eine unvergütete Ausbildung befeuere den Fachkräftemangel unnötig.