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Judith Kerschbaumer leitet den Bereich Sozialpolitik bei ver.di Berlinprivat

Die Alterssicherung spielt nicht zuletzt dank der Rentenkampagne der Gewerkschaften eine herausragende Rolle in der öffentlichen Wahrnehmung. So waren die Beschlüsse des 5. ver.di-Bundeskongresses dazu wichtig und wegweisend, insbesondere die Konzentration auf das Zwei-Säulen-Modell der Alterssicherung. Das besteht aus einer starken und verlässlichen gesetz-lichen Rentenversicherung, die durch eine gute Betriebsrente verbessert wird, der Forderung, das Rentenniveau deutlich anzu-heben, sowie weiteren Verbesserungen im Rentensystem. Eine leistungsstarke gesetzliche Rentenversicherung ist elementar für das Vertrauen der Bevölkerung in die Zukunftsfähigkeit und das Funktionieren der sozialen Sicherungssysteme. Gerade für diejenigen ver.di-Mitglieder, die wenig verdienen – und da sind Frauen bekanntlich besonders betroffen –, ist der Einsatz von ver.di für eine soziale Anhebung kleiner Renten, wie jetzt durch die Grundrente in Angriff genommen, von existenzieller Bedeutung. Denn neben einem guten Rentenniveau brauchen wir eine bessere Absicherung kleiner Renten, um die Folgen des großen Niedriglohn-sektors und der ausufernden prekären Beschäftigungen in der Rente zu reparieren. Deutschland ist im OECD-Vergleich eines der Schlusslichter, wenn es um die Ersatzraten bei Niedrigverdienenden in der Rente geht. Es besteht also immenser Handlungsbedarf.

Es ist der Initiative des Bundesarbeitsministers zu verdanken, wenn jetzt die Grundrente kommt. Der erste Grundrenten-Entwurf von Hubertus Heil vom Februar 2019 war zwar keine Wunderwaffe gegen Altersarmut, sah jedoch die Aufstockung kleiner Renten für rund 3 Millionen Menschen vor, die 35 Jahre gearbeitet und Beiträge gezahlt haben. Nach dem Beschluss des Koalitions-Ausschusses vom 10. November sollen auf Drängen der Union wegen einer Einkommensprüfung nur noch rund 1,2 bis 1,5 Millionen Menschen eine Grundrente beziehen können. Als es um die von der CSU eingebrachte Mütterrente ging, war die Union weit weniger knausrig – und von Einkommensprüfung war keine Rede. Viele Fragen sind offen – wohl auch für diejenigen, die derzeit an dem Gesetzentwurf arbeiten. So soll wohl bei der Einkommensprüfung auf den Steuerbescheid des vorvergangenen Kalenderjahres abgestellt werden. Das bedeutet, dass Versicherte, die davon ausgehen, dass Rente und Grundrente zeitgleich beginnen, bis zu zwei Jahre auf ihre Grundrente warten könnten, ersatzweise doch Grundsicherung beantragen und sich damit eben doch einer Bedürftigkeitsprüfung unterziehen müssen.

Dass eine Einkommensprüfung durch das Finanzamt nur bei Verheirateten vorgenommen werden kann und nicht bei nur zusammenlebenden Menschen, liegt in der Natur der Sache. Dass die Union mit ihrer Konstruktion der Einkommensprüfung die Ehe schlechter stellt, verwundert sehr, steht die Institution Ehe doch sonst bei der Union ganz oben. Es führt schon heute zu Unmut und verfassungsrechtlichen Bedenken. Auch zeichnet sich ab, dass Zeiten der Arbeitslosigkeit nicht zu den vermutlich 35 Jahren Grundrentenzeiten zählen sollen. Das ist nicht nur sozial ungerecht, sondern auch rechtlich nicht haltbar. Wenn es der Union wirklich um die hart arbeitenden Menschen und ihre Absicherung im Alter geht, sollte Parteitaktik keine Rolle spielen. Es gilt jetzt, im begin-nenden Gesetzgebungsverfahren Druck aufzubauen, damit die Einkommensprüfung wieder gestrichen und eine Grundrente auf den Weg gebracht wird, die ihren Namen auch verdient.

Aber es droht noch weiteres Ungemach. Abseits der öffentlichen Wahrnehmung arbeitet die Rentenkommission daran, Vorschläge für die Alterssicherung nach 2025 zu entwickeln. Dabei geht es insbesondere um die Stellschrauben Rentenniveau und künftige Höhe der Rentenversicherungsbeiträge. Eines ist ganz klar: Der Spagat zwischen sinkendem Rentenniveau bei gleichzeitig steigenden Beitragssätzen darf nicht auf den Schultern der Beschäftigten durch eine Anhebung des Renteneintrittsalters gelöst werden. Wir werden dafür kämpfen, dass die Arbeitgeber nicht aus ihrer sozialen Verantwortung entlassen werden. Wohin bei der Union der rentenpolitische Weg geht, zeigen die Beschlüsse des Parteitages der CDU Ende November: Statt einer Stärkung der gesetzlichen Rente und einer Verbreiterung von Betriebsrenten soll es ein privates Zwangssparen für alle Beschäftigten geben – ganz ohne verpflichtende Arbeitgeberbeteiligung. Das wird mit ver.di und allen, die für eine gute Rente im Alter stehen, nicht zu machen sein.

Wir werden dafür kämpfen, dass die Arbeitgeber nicht aus ihrer Verantwortung entlassen werden