Zu den wichtigsten Gründen, der Gewerkschaft ver.di beizutreten, zählt der Rechtsschutz bei Problemen oder Streit mit dem Arbeitgeber oder dem Auftraggeber. Für alle ver.di-Mitglieder sind die rechtliche Beratung und – bei Aussicht auf Erfolg – die Prozessvertretung bis zu den höchsten Gerichten im monatlichen Gewerkschaftsbeitrag enthalten. Was viele nicht wissen: Rechtsschutz haben sie im Zusammenhang mit ihrer Erwerbstätigkeit auch für das weite Feld der gesetzlichen Sozialversicherungen. Ob Krankenkasse, Pflegekasse, Arbeitsagentur, Jobcenter, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft oder Versorgungsamt: Wer mit Leistungen oder Beschei- den dieser Behörden nicht einverstanden ist, kann Rat und Beistand des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes in Anspruch nehmen. Hinzu kommen die juristische Beratung und Vertretung von betrieb- lichen Interessenvertretungen wie Betriebs- und Personalräten.

Die "Gegenstände" der Rechtsstreitigkeiten reichen vom unzulänglichen Arbeitszeugnis, dem zugebilligten Grad der Behinderung bis zur falschen Eingruppierung beim Lohn. Gestritten wird um vorenthaltene Honorare, um Sanktionen gegen Hartz-IV-Berechtigte und verweigerte Beamtenbeförderung, auch um falsch berechneten Urlaub, um sittenwidrige Löhne, den Kündigungsschutz, die Höhe der Rente oder das Anerkennen von Berufskrankheiten. Dabei geht es längst nicht immer gleich um langwierige Gerichtsverfahren. Oft reicht schon ein Anruf der Rechtsschutzsekretärin beim Arbeitgeber. Oder es genügt ein Schreiben der Gewerkschaft an das Jobcenter. Auch die formelle Einreichung einer Klage reicht manchmal schon aus.

So berichtet "drei", die "Zeitung für ver.di-Mitglieder im Gesundheits- und Sozialwesen", von einer Altenpflegerin aus Grimmen, Mecklenburg-Vorpommern. Ihr waren in drei Jahren mehr als 13.000 Euro Ausbildungsvergütung vorenthalten worden. Nach Klageerhebung über den DGB-Rechtsschutz bot der Arbeitgeber 6.000 Euro an. "Da habe ich mir gedacht: Wenn sie schon etwas anbieten, habe ich wohl ganz gute Karten", sagt die Altenpflegerin. Eine außergerichtliche Einigung akzeptierte sie deshalb erst, als das Angebot auf 9.000 Euro erhöht wurde.

Ein großer Erfolg gelang im Sommer den bei der Stadt Bielefeld beschäftigten Reinigungskräften mit Unterstützung ihres Personalrats, des ver.di-Fachbereichs Gemeinden im Bezirk Ostwestfalen-Lippe und des ver.di-Rechtsschutzes. Nachdem zwei ver.di-Mitglieder beim Landesarbeitsgericht Hamm (LAG) eine Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 2 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA) erstritten hatten, verzichtete die Kommune auf Rechtsmittel, stufte alle ihre 453 Reinigungskräfte in Gruppe 2 ein und zahlte ihnen rückwirkend ab Januar 2017 den – meist vierstelligen – Differenzbetrag nach.

Dauerhaft bringt das Ergebnis dieses Rechtsstreits für jede einzelne Reinigungskraft je nach vereinbarter Teilzeit eine Lohnerhöhung zwischen 200 und mehr als 400 Euro mit sich. Und das Urteil dürfte Signalwirkung für viele tausend Kolleg*innen in Nordrhein-Westfalen haben.

Insgesamt hat der DGB-Rechtsschutz im Jahre 2018 bundesweit mehr als 230 Millionen Euro erstritten und 114.000 neue Verfahren aufgenommen, davon rund 35.000 für ver.di-Mitglieder. Hinzu kommen die von ver.di selbst geführten Verfahren.