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125 Jahre Rechtsschutz

Den gewerkschaftlichen Rechtsschutz der DGB-Gewerkschaften gibt es seit 125 Jahren. Am 1. November 1894 eröffnete in Nürnberg das erste Arbeitersekretariat – als Anlaufstelle für rechtssuchende Arbeiter*innen. Das Datum markiert damit den Beginn der institutionalisierten Rechtshilfe als Bestandteil des gewerkschaftlichen Leistungsspektrums – heutzutage ein als selbstverständlich wahrgenommenes Angebot der DGB-Gewerkschaften als Selbsthilfeeinrichtungen.

Weitere Informationen im Internet:

https://t1p.de/hhfy

Im November 2019 wird bei allen erwerbstätigen Mitgliedern, bei denen der Beitrag im Jahr 2019 trotz Tariferhöhungen noch nicht angehoben wurde, der Gewerkschaftsbeitrag gemäß dem durchschnittlichen Tarifabschluss der jeweiligen Branche angeglichen. Nach der ver.di-Satzung beträgt der Beitrag ein Prozent vom regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienst. Mitglieder, die ihre Beiträge durch Einzelüberweisung/Dauerauftragszahlung entrichten, sind gebeten, gegebenenfalls eine entsprechende Anpassung ihrer Einzelüberweisung oder ihres Dauerauftrages vorzunehmen.