Die Arbeitswelt und die Arbeitsbedingungen befinden sich im stetigen Wandel. Das hat auch Auswirkungen auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Nach dem Arbeitsschutzgesetz Paragraf 5 müssen Arbeitgeber*innen bereits seit 1997 für alle Arbeitsplätze beurteilen, welche Gefährdungen für die Gesundheit bestehen können. Diese Gefährdungsbeurteilung ist so etwas wie der TÜV-Check für die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Betrieb. Hierbei spielte das Thema "Gender im Arbeits- und Gesundheitsschutz" von Anfang an eine wichtige Rolle und hat sich ebenfalls weiterentwickelt. ver.di stellt nun eine überarbeitete Fassung der Broschüre "Gefährdungsbeurteilung gendergerecht gestalten" als gewerkschaftliche Handlungshilfe online zur Verfügung: https://gender. verdi.de/service/broschueren/++co++f5f64776-1588-11e8-afda-525400f67940