Ausgabe 03/2020
Wenn’s knapp wird
(hla/ml) ver.di hilft ihren finanziell belasteten Mitgliedern in der Corona-Krise: Falls jemand Kurzarbeitergeld bezieht und deshalb Einkommensverluste hat, wird der Mitgliedsbeitrag vorübergehend halbiert. Ebenso wird der Beitrag für Selbstständige halbiert, wenn ihnen Aufträge und Einnahmen wegbrechen.
Dazu hat der ver.di-Bundesvorstand in Abstimmung mit dem Beirat Regelungen für die Beitragsberechnung festgelegt. Ziel war es dabei auch, schnell und unbürokratisch zu handeln. Die Senkung der Beiträge erfolgt in größeren Betrieben in der Regel automatisch über die ver.di-Strukturen vor Ort. ver.di-Mitglieder aus kleineren Betrieben oder Selbstständige können die Änderungen über ein Onlineformular selbst mitteilen.
Im Falle der Kurzarbeit wird der Beitrag auf 0,5 Prozent – bezogen auf die Bemessungsgrundlage vor Beginn der Kurzarbeit – gesetzt. Das gilt unabhängig von etwaigen Aufstockungsbeträgen. Wird das Kurzarbeitergeld allerdings auf 100 Prozent aufgestockt, dann wird der ver.di-Beitrag nicht reduziert. Die Möglichkeit zur Reduzierung des Betrags ist zunächst bis 30. Juni 2020 befristet. Der reduzierte Beitragssatz wird in dem betreffenden Monat mit Kurzarbeitergeldbezug für alle Entgeltbestandteile zugrunde gelegt. Bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen gilt für die nicht von Kurzarbeitergeld betroffenen Entgelte der reguläre Beitragssatz von einem Prozent weiter.
ver.di-Mitglieder, die ihre Beiträge wegen Kurzarbeit reduzieren, können weiterhin die ver.di-Leistungen in vollem Umfang in Anspruch nehmen. Das gilt für alle Vorteile und Services der ver.di-Mitgliedschaft, insbesondere die Beratung durch die ver.di-Bezirke oder Krisen-Hotline, aber auch die arbeitsrechtliche Beratung und den Rechtsschutz.
Die Beitragsänderung wegen Kurzarbeit können ver.di-Mitglieder online hier vornehmen: mitgliedsdaten.verdi.de/ mitgliedsdaten/verdi
ver.di-Mitglieder werden auf der Seite durch zwei Schritte geführt. Zunächst müssen sie Angaben zur Anmeldung ausfüllen, dazu benötigen sie ihre ver.di-Mitgliedsnummer. Sie steht auf dem ver.di-Mitgliedsausweis.
Für den zweiten Schritt müssen sie den Bereich "Beschäftigung" öffnen und dort Angaben zum Beschäftigungsverhältnis machen, zur Beschäftigungsart (dort weiterscrollen bis Kurzarbeit) und ihrer Firma/Betriebsstätte, zur ausgeübten Tätigkeit und Branche und wann die Kurzarbeit endet.
Mehr erfahren: www.verdi.de