Ausgabe 07/2020
Unser Lohnsteuerservice
ver.di bietet eine persönliche Lohnsteuerberatung an, erteilt schriftliche Auskünfte per E-Mail und bietet auch die Möglichkeit einer telefonischen Beratung. Die Beratungsleistung umfasst beispielsweise die Berechnung der Steuererstattung oder Steuernachzahlung, die Überprüfung von Steuerbescheiden der Finanzbehörden und – falls nötig – das Formulieren von Einsprüchen gegen Steuerbescheide.
Wie wird beraten?
Derzeit sind bundesweit mehr als 1.500 Lohnsteuerbeauftragte für die ver.di-Mitglieder im Einsatz. Diese beraten dich kompetent und vertraulich nach dem aktuellen Steuerrecht bei deinen Fragen zur Steuererklärung. Damit du am Ende das Bestmögliche aus deiner Steuererklärung herausholen kannst, nehmen unsere Beraterinnen und Berater jährlich an einer Fortbildung in Sachen Steuer teil.
Zu welchen Themen darf der Lohnsteuerservice beraten?
Der ver.di-Lohnsteuerservice darf laut Steuerberatungsgesetz nur eingeschränkt beraten. Zu folgenden Einnahmen etwa darf beraten werden:
- Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit
- Sonstige Einnahmen (wiederkehrende Bezüge), also Renten und Pensionen
- Beratung bei Angelegenheiten des Familienleistungsausgleichs (Kindergeld)
- Lohnsteuerermäßigungsverfahren
- Beratungen bei haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Nicht beraten darf der ver.di-Lohnsteuerservice in folgenden Angelegenheiten:
- Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft
- Einnahmen aus Gewerbebetrieb (inkl. Photovoltaikanlagen)
- Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
ver.di-Lohnsteuerservice auch für Nichtmitglieder?
Nein. Diesen Beratungsservice können ausschließlich ver.di-Mitglieder nutzen.
Wie erreiche ich den Münchner Lohnsteuerservice?
Ansprechpartnerin für die Terminvergabe: Rafaella Molfetta, Tel. 089/59977-555; E-Mail, lohnsteuer.muenchen@verdi.de
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 8 Uhr 30 bis 12 Uhr, Montag bis Donnerstag 13 bis 16 Uhr 30