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Janis Oksas, Vorsitzender HSGFoto: Peter Schadt

Ende Juli hat die grün-schwarze Landesregierung Änderungsvorschläge zum Landeshochschulgesetz vorgelegt, die noch vor der Landtagswahl im März 2021 in Kraft treten sollen. Einige davon stoßen bei den Studierenden auf Widerstand. Vor allem die Wiedereinführung des Ordnungsrechts durch den Paragrafen 62 a steht in der Kritik und hat Ende Oktober bereits zu landesweiten Aktionstagen von Landesstudierendenvertretung und DGB geführt. Es berechtige beispielsweise den Rektor einer Universität dazu, bei Ordnungsverstößen wie der Besetzung von Hörsälen zu Maßnahmen zu greifen, die bis hin zur Zwangsexmatrikulation reichen können. Das erste Ordnungsrecht war 1969 gegen die damalige Studentenbewegung eingeführt worden. Damals wollte man Hörsaalbesetzungen und andere Aktionen direkt beenden können. Erst 2005 wurde das Gesetz wieder abgeschafft.

"Wir können nicht verstehen, warum dieses Gesetz, das zum Ziel hat, politische Aktionen von Studierenden unter Strafe zu stellen, jetzt wieder eingeführt werden soll", sagt Janis Oksas aus Villingen-Schwenningen. Er kam im Rahmen seines Studiums der Elektrotechnik an die Uni Stuttgart, ist Mitglied bei ver.di und seit September 2020 Vorsitzender der DGB Hochschulgruppe (HSG).

Für ihn handelt es sich bei der Wiedereinführung des Ordnungsrechts ziemlich offensichtlich um den Versuch, jeden Protest von Studierenden, auch friedlichen, bestrafen zu können. Da läge dann schon ein Ordnungsverstoß vor, wenn der Hochschulbetrieb beeinträchtigt oder gar verhindert würde. "Es besteht also die Möglichkeit, dass fried- licher Protest, wie er zum Beispiel 2009 gegen die Einführung der Hochschulgebühren stattgefunden hat, zur Exmatrikulation führen kann", sagt Janis und gibt zu bedenken: "Wo werden da die Grenzen gezogen? Ist nicht bereits die Organisierung von studentischen Hilfskräften und die Durchführung eines Streiks eine Beeinträchtigung des Hochschulbetriebs?" Am Ende sei es nicht einmal zentral, ob eine solche Anwendung des Gesetzes rechtlich zulässig wäre. Allein, dass Studierende solche Repression befürchten müssten, sei bereits ein Angriff auf ihre Interessen.

Auch Alexander Ropohl, zuständig für die Studierendenarbeit beim DGB Baden-Württemberg, kritisiert die Novelle : "Die geplante Wiedereinführung ist ein Rückschritt in der Entwicklung des Hochschulrechts. Im Kern geht es bei der Einführung des Ordnungsrechts nicht um die verbesserte Handhabe von Gewalttaten, sondern um das Bestreben, unsere Hochschulen dauerhaft zu entpolitisieren. Eine Entwicklung, die bereits bei der letzten kleinen LHG-Novellierung von 2017 mit der Abschaffung des politischen Mandats der Verfassten Studierendenschaften ihren Anfang nahm und nun mit Hilfe des Ordnungsrechts weiter ausgebaut werden soll." Der Paragraf enthalte schwammige Formulierungen, die Rechtsunsicherheit herbeiführten, gerade im Hinblick auf legitime Protestformen und die betriebliche Organisierung an der Hochschule.

Haltloser Gewaltverdacht

Die Landesregierung begründet die Änderungen mit einer "generell gewalttätiger gewordenen Gesellschaft", was sich in den Augen der Studierenden durch nichts belegen lässt. Man wolle schlichtweg eigene Repressionsmöglichkeiten schaffen, wo das Strafgesetzbuch nicht hinreiche. Umstritten ist auch die Studierendenvertretung, die künftig nur noch als parlamentarische Struktur organisiert werden soll. Die bisherige dreigliedrige Organisation sah neben Studierendenparlamenten auch Studierendenräte und Vollversammlungen vor.

Wer sich den Forderungen und Aktionen der DGB HSG anschließen und sie *aktiv unterstützen möchte, meldet sich bei Peter Schadt unter