Haftung führt zum Umdenken

Nachunternehmerhaftung – Seit einem Jahr gilt das Gesetz zur Nachunternehmerhaftung für die Sozialbeiträge in der Paketbranche. Damit hatte die Politik, unter anderem auf Druck von ver.di darauf reagiert, dass in dieser Branche immer mehr Aufträge an Subunternehmen vergeben wurden. "Die Nachunternehmerhaftung hat ein Umdenken in der Branche angestoßen", stellte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis fest. Die Eigenbeschäftigung bei den Paketdiensten nehme langsam wieder zu.

Bisherige Regelung blieb ohne Wirkung

Frauenquote – Ende November hat sich die Regierungskoalition auf einen Kompromiss zur Einführung einer Frauenquote in den Vorständen börsen- notierter Unternehmen verständigt. Hat der Vorstand mehr als drei Mitglieder, von denen keins weiblich ist, soll ein frei werdender Posten zukünftig mit einer Frau besetzt werden. Bislang galt eine freiwillige Selbstverpflichtung, die der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), Reiner Hoffmann, aber als "offensichtlich wirkungslos" bezeichnete. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften, darunter auch ver.di, fordern, dass gerade in den größeren Vorständen Frauen mindestens gemäß ihrer Repräsentanz im Unternehmen vertreten sein müssen.

Beteiligungsrechte völlig unzureichend

Insolvenzen – Den geplanten Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts hält ver.di für nicht ausreichend. Der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke begrüßte zwar, dass der Sanierung bzw. Restrukturierung von Unternehmen Vorrang gegeben werden soll. Allerdings seien die Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer*innen-Vertretungen – und mit ihnen der Gewerkschaften – in dem Gesetzentwurf völlig unzureichend.

Erste Erhöhung seit 45 Jahren

Menschen mit Behinderungen – Der Bundestag hat Ende Oktober ein Gesetz verabschiedet, durch das die Behinderten-Pauschbeträge erhöht und weitere steuerliche Regelungen angepasst werden. ver.di hatte bereits seit Langem die Anhebung der Pauschbeträge gefordert. Sie waren seit 1975 nicht mehr verändert worden.

Beitragserhöhung vorerst gescheitert

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk – Um ein Ende der Koalition aus CDU, SPD und Grünen im Landtag von Sachsen-Anhalt zu vermeiden, hat Ministerpräsident Reiner Haseloff, CDU, die geplante Abstimmung über die Ratifizierung des Rundfunkstaatsvertrags verhindert. Damit ist vorläufig auch die geplante Beitragserhöhung um 86 Cent pro Monat vom Tisch. Und zwar bundesweit, obwohl ihr zuvor die Parlamente der anderen Bundesländer zugestimmt hatten. Die ARD-Anstalten, ZDF und Deutschlandradio kündigten unabhängig voneinander den Gang vor das Bundesverfassungsgericht an. Der ver.di-Vorsitzen- de Frank Werneke warf Haseloff die "Beschädigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus parteitaktischen Gründen und für den eigenen Machterhalt" vor. Hintergrund der Entscheidung ist der seit Wochen anhaltende Streit in der CDU in Sachsen-Anhalt. Die AfD hatte sich angeboten, im Landtag mit der CDU-Fraktion gegen den Rundfunkstaatsvertrag zu stimmen.