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Das Oberverwaltungsgericht folgt der ver.di-ArgumentationFoto: Thissen/picture alliance/dpa

Der erste verkaufsoffene Sonntag in der Vorweihnachtszeit am 6. Dezember stieß in Berlin in diesem Jahr nur auf verhaltenes Interesse. Ungehemmtes Einkaufen und die Angst vor Ansteckungen mit dem Corona-Virus, das scheint für viele nicht zusammenzupassen. An zwei Adventssonntagen sollen die Geschäfte in der Hauptstadt in Berlin in diesem Jahr die Türen öffnen. ver.di hatte das in Frage gestellt, schließlich finden auch kaum Weihnachtsmärkte statt. Sie wurden überwiegend wegen der Ansteckungsgefahr abgesagt.

"Rechtskonformes Handeln des Senats wäre die Rücknahme der Ladenöffnungsgenehmigung", sagt ver.di-Landesfachbereichsleiterin Erika Ritter. Sie befürchtet, dass es durch die Sonntagsöffnungen zu zusätzlichen massenhaften Begegnungen in Läden, Einkaufsstraßen und Einkaufszentren kommt. Diese erhöhen die Zahl der Kontakte und tragen gerade nicht zur Eindämmung der Pandemie bei.

Ritter äußerte zwar Verständnis für die Händler*innen, die darauf hoffen, in der Weihnachtszeit mit Sonntagsöffnungen ihre gebeutelten Umsatzbilanzen noch verbessern zu können. "Wir müssen in dieser Zeit zum Schutz der Bevölkerung darauf achten, dass das Infektionsgeschehen nicht erneut angefacht wird. In der Folge könnten nämlich deutlich gravierendere Maßnahmen für alle in der Stadt notwendig werden", warnte sie aber. Es könne nicht sein, dass die Berliner*innen während des Jahreswechsels keine Lockerungen bei den Kontaktbestimmungen erfahren, in der Zeit davor jedoch das Gegenteil davon praktiziert wird: massenhafter Kontakt beim Geschenkekauf.

Zuvor hatte schon das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (NRW) in einem vielbeachteten Normenkontrollverfahren fünf geplante verkaufsoffene Sonntage abgelehnt. Laut Corona-Schutzverordnung des Landes sollten die Geschäfte an den vier Adventssonntagen sowie am 3. Januar 2021 öffnen können. Begründet hatte die Landesregierung diese Regelung als Beitrag zum Infektionsschutz. ver.di hatte vor Gericht argumentiert, dass diese verkaufsoffenen Sonntage keine Kundenströme entzerren. Dieser Linie folgte das Gericht.

Die Leiterin des ver.di-Landesbezirks NRW, Gabriele Schmidt, begrüßte die Entscheidung. Verkaufsoffene Sonntage führten nur zu einer Verdichtung der Besucherströme an den Wochenenden. "Abstandsregeln können nicht eingehalten werden, wenn an verkaufsoffenen Sonntagen die Innenstädte überfüllt sind", sagte die Gewerkschafterin. Sie appellierte daher an die Kaufwilligen, die Weihnachtseinkäufe soweit wie möglich auf die sechs Werktage zu verteilen und so dafür zu sorgen, dass sowohl für die Kund*innen als auch für die Beschäftigten das Infektionsrisiko so niedrig wie möglich bleibe. "Von der Landesregierung erwarten wir, dass sie nun endlich akzeptiert, dass die geltende Regel für eine Sonntagsöffnung auch in Pandemiezeiten gilt", so Schmidt weiter.

Für die Landesbezirksfachbereichsleiterin für den Handel bei ver.di NRW, Silke Zimmer, trägt das Urteil auch zur Beruhigung der Beschäftigten bei. Viele von ihnen hätten angesichts der hohen Infektionszahlen tagtäglich die Sorge, sich anzustecken. "Das erhöht den ohnehin schon massiven Stress der Vorweihnachtszeit im Einzelhandel noch einmal erheblich. Die Beschäftigten im Einzelhandel können nicht ins Homeoffice gehen, sondern halten den Laden an sechs Tagen in der Woche am Laufen", sagt Zimmer.

Dass sie jetzt zumindest an den Adventssonntagen bei ihren Familien zu Hause bleiben und sich damit ein bisschen von dem hohen Adventsstress im Einzelhandel erholen können, hätten sie sich redlich verdient. Und so sollte es in diesem Jahr selbstverständlich sein, sich gut zu überlegen, ob nicht Gesundheit das größte Geschenk ist.

Aktenzeichen: 13 B 1712/20.NE