Wir schreiben das 21. Jahrhundert und noch immer klafft in Deutschland eine tiefe Lücke zwischen der Bezahlung von Frauen und Männern. Markiert wird die Lohnlücke durch den alljährlich wiederkehrenden "Equal Pay Day". Bis zu diesem Tag müssen Frauen arbeiten, um das Einkommen zu erzielen, das Männer schon bis zum 31. Dezember des Vorjahres erhalten hatten. 2021 fiel der Equal Pay Day auf den 10. März, im Jahr 2020 mussten Frauen bis zum 17. März arbeiten.

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Marion Lühring ist Redakteurin der ver.di publikFoto: Renate Koßmann

Mehr Lohngerechtigkeit steht an. Endlich. Das jetzige Entgelttransparenzgesetz ist ein Anfang, reicht aber längst nicht aus. Bislang haben Frauen nach dem Gesetz einen Anspruch auf Entgelttransparenz in Betrieben mit mindestens 200 Angestellten und sechs Mitarbeitern mit vergleichbaren Positionen. Künftig müsste die Entgelttransparenz für alle gelten, wenn mehr Lohngerechtigkeit erreicht werden soll. Der Deutsche Frauenrat, dem auch die DGB-Frauen angehören, fordert konsequenterweise, das bestehende Entgelttransparenzgesetz zu schärfen – ein Lohngerechtigkeitsgesetz muss her. Festgelegt werden sollen darin: ein vereinfachtes Auskunftsverfahren mit klarer Vergleichbarkeit der Löhne, die Abschaffung von Entgeltungleichheiten, eine Aufwer-tung der sozialen Berufe und eine faire Verteilung der unbezahlten Sorgearbeit, die bislang überwiegend von Frauen geleistet wird.

ver.di setzt sich auf vielen Ebenen für Lohngerechtigkeit ein und hat auch schon viel erreicht. Doch noch immer sind in den Berufen, in denen Frauen überproportional häufig arbeiten, die Löhne insgesamt niedriger – wie in der Pflege oder im Handel. Zudem arbeiten Frauen häufiger in Teilzeit, weil sie es sind, die meist die Kinder oder pflegebedürftige Familienangehörige betreuen. Umso wichtiger sind gute Löhne für sie. Doch die gibt es gesichert nur per Tarifvertrag. Deshalb müssen sich Frauen gewerkschaftlich organi-sieren, um gemeinsam für eine gerechtere Entlohnung zu kämpfen.