Kita-Beschäftigte schützen

München – Auch in München geben die Erzieher*innen jeden Tag ihr Bestes. Sie wollen für die Kinder da sein, möchten aber auch vor Corona-Infektionen geschützt werden. Es braucht deshalb klarere Regeln und mehr Schutz für das Personal. "Von Notbetreuung merken die wenigsten etwas. Die Realität sieht anders aus. Die Kindertageseinrichtungen der Stadt sind vielerorts weitgehend geöffnet und auch die Eingewöhnungen von Neuzugängen finden statt", sagt Merle Pisarz, Gewerkschaftssekretärin bei ver.di München & Region. Das Personal hat derzeit teilweise die erste Impfung erhalten, aber die zweite Impfung steht noch aus. Die Erzieher*innen arbeiten also noch weitgehend ungeschützt. Es gibt in München zudem zahlenmäßig zu wenig Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen. Von den Verantwortlichen in der Politik und von den Arbeitgebern müssen daher mehr Möglichkeiten geschaffen werden, dass Kinder auch zu Hause betreut werden können.

Zum Schutz des Personals fordert ver.di München vor allem:

Verpflichtende Nachweise vom Arbeitgeber zur Notwendigkeit der Betreuung

Feste Gruppen, kein rotierender Personaleinsatz

Anpassung der Öffnungszeiten an das zur Verfügung stehende Personal

Orpea: Betriebsrat gewinnt

Niedersachsen-Bremen – Der Orpea-Konzern ist mit seinen Angriffen gegen die Mitbestimmung beim Senioren Wohnpark Weser GmbH erneut vor Gericht gescheitert. Das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven hat die Anträge des Arbeitgebers auf Zustimmung zur fristlosen Kündigung der Betriebsratsvorsitzenden und ihrer Stellvertreterin im Betriebsrat Nord abgewiesen, ebenso die Anträge des Arbeitgebers auf Ausschluss der beiden Betriebsrätinnen aus dem Betriebsrat und den Antrag auf Auflösung des 15-köpfigen Betriebsrats. Das Vorgehen des französischen Orpea-Konzerns und seiner Tochtergesellschaft hatte für Empörung und Solidarität gesorgt. Der Betriebsrat hofft, dass der Arbeitgeber jetzt einlenkt. Danach scheint Orpea der Sinn jedoch nicht zu stehen: Der Rechtsanwalt des kommerziellen Pflegeheimbetreibers kündigte noch bei der Anhörung vor dem Bremer Arbeitsgericht an, Betriebsräte von einer Detektei überwachen zu lassen.

ÖPNV: Lohnplus und Einmalzahlung

Bayern – Für den Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) in Bayern gibt es eine Tarifeinigung. Stimmen die Tarifparteien ihm am 14. Mai 2021 zu, dann erhalten die Beschäftigten eine Einmalzahlung in Höhe von 1.000 Euro und eine Lohnsteigerung von mindestens 3,2 Prozent im Jahr 2022. Nach Warnstreiks im Herbst 2020 hatte bisher ein sogenannter kurzer Tarifvertrag für den Nahverkehr (TV-N), der eine Einmalzahlung enthielt, seit November 2020 überbrückt, dieser Vertrag läuft am 30. April 2021 aus. Nach der nun erzielten Nachfolge des Tarifvertrags soll die Corona-Sonderzahlung für alle Beschäftigten im TV-N-Bereich mit dem Juni-Gehalt ausgezahlt werden. Die vereinbarte Lohnerhöhung teilt sich auf in 1,4 Prozent, mindestens 50 Euro, und weitere 1,8 Prozent bis zum 1. Mai 2022. Zudem soll ab dann die Schichtzulage auf 190,97 Euro steigen und die Wechselschichtzulage auf 299,35 Euro. Der Tarifvertrag zur Alterszeit soll angewendet und der Tarifvertrag Fahrradleasing übernommen werden. Der neue Tarifvertrag endet am 31. Dezember 2022.