Ausgabe 03/2021
Wohnen ist Menschenrecht
Die Zahl der Sozialwohnungen geht seit zwei Jahrzehnten zurück. Und ein großer Teil des öffentlichen Wohnungsbestands wurde privatisiert, also meist zu Niedrigstpreisen an private Konzerne verkauft. Mächtige Finanzinvestoren wie BlackRock haben inzwischen private Wohnungskonzerne mit hunderttausenden von Mietwohnungen zusammengeschustert. Deshalb steigen nicht nur die Mieten, vor allem in den Ballungsgebieten, sondern auch die Nebenkosten. Da sollte der Mietendeckel des Berliner Senats ein Gegenmittel sein. Aber das Bundesverfassungsgericht hat am 25. März 2021 den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt. Wie die Explosion der Mieten gedämmt werden soll, bleibt somit ungewiss.
Zudem wirft die Urteilsbegründung Zweifel auf. Sie steht auf wackeligen Füßen: Der Bund habe zur Mietenfrage alles "umfassend und abschließend" geregelt, heißt es da. Allerdings ist die härteste Regelung, die der Bund hervorgebracht hat, die sogenannte "Mietpreisbremse". Die aber hat bekanntlich keinen Mietpreisanstieg gebremst, schon gar nicht, wie beabsichtigt, in "angespannten Wohnungsmärkten" wie in Berlin, München, Köln, Hamburg, Stuttgart und inzwischen auch in vielen Mittel- und Kleinstädten und sogar schon auf dem Land. Zur Explosion von Mieten, auch der Nebenkosten und der Preise für Eigentumswohnungen, die sich als zusätzliche Mietpreistreiber erweisen, ist also gar nichts geregelt.
Soziale Spaltung nimmt weiter zu
Die Konzerne hielten sich im Pandemiejahr zur Imagepflege zwar etwas zurück, verschoben einige Mietsteigerungen und stundeten betroffenen Mietern die Zahlung. Aber pünktlich zum Urteil gaben sie stolz bekannt, wie viele hunderte Millionen Euro sie an ihre Aktionäre und Aktionärinnen auszuschütten vermochten. Allein beim größten Wohnungskonzern Vonovia waren es 915 Millionen.
Die Schere zwischen denen, die nur wenig finanziellen Spielraum haben, und denen, die mehr als genug haben, wird immer größer. Doch soziale Spaltung ist mit Demokratie nicht verträglich. Deswegen ist das grundgesetzliche Gebot des Gemeinwohls und die Möglichkeit der Enteignung heranzuziehen. Und der UN-Sozialpakt, von Deutschland ratifiziert, enthält das Menschenrecht auf eine angemessene bezahlbare Wohnung.
Zur Umsetzung dieses Ziels sind allerdings nachhaltige Aktivitäten nötig. ver.di hat zum Wahljahr 2021 wichtige Forderungen zusammengefasst, unter anderem, dass Kommunen vor allem neue gemeinnützige Wohnungsgesellschaften gründen müssen. Nicht zuletzt stellt der Staat seine äußerst günstigen Kredite dazu zur Verfügung.
Aber auch Mieterinnen und Mieter können etwas unternehmen. Auch das zeigt das Berliner Beispiel. Die Unterschriftensammlung dort für das Volksbegehren "Deutsche Wohnen enteignen" geht weiter, mittlerweile mit bundesweiter Unterstützung. Bis August werden nicht nur die restlichen der benötigten 175.000 Unterschriften gesammelt, sondern viele mehr. Wer dieser Tage in der Hauptstadt unterwegs ist, trifft vielerorts auf die Stimmensammler*innen.
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