Zum 1. Juli 2021 werden die Renten an die Entwicklung der Bruttolöhne und -⁠gehälter des Vorjahres angepasst. Deshalb wird bei Rentner*innen der Gewerkschaftsbeitrag entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelung angeglichen. Nach der ver.di-Satzung §14 beträgt der Beitrag für Rentner*innen, Pensionär*innen 0,5 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkommens aus dem Gesamteinkommen, das seinen Ursprung in einem Arbeits-, Dienst- oder Amtsverhältnis hat. Der Mindestbeitrag beträgt 2,50 Euro monatlich.