Ausgabe 04/2026
Licht und viel Schatten

Mit 33 Vorschlägen ging die Alterssicherungskommission der Bundesregierung Ende Juni an die Öffentlichkeit. 33 Empfehlungen, wie das gesetzliche Rentensystem in Zukunft aussehen soll. Bundeskanzler Friedrich Merz, CDU, kündigte an, dass alle umgesetzt werden sollen. Nach der Sommerpause beginnt das parlamentarische Verfahren dazu.
Licht, aber auch viel Schatten sieht der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke in den Vorschlägen. Tatsächlich gingen die Vorschläge an den Realitäten in der Arbeitswelt vorbei. Im Kern enthalten sie drei Hebel: Zukünftig sollen mehr Versicherte in die Rentenkasse einzahlen, das Renteneintrittsalter soll steigen und die gesetzliche Rente soll einen kapitalgedeckten Anteil bekommen.
Für letzteren soll mit Beginn des Jahres 2028 ein Zusatzbeitrag von zwei Prozent erhoben werden, paritätisch finanziert durch Versicherte und Arbeitgeber. Das Geld soll über einen Staatsfonds gebührenfrei auf dem Kapitalmarkt investiert werden. Als Vorbild wird Schweden genannt, wo es einen solchen kapitalmarktorientierten Anteil an der Rente seit Ende der 1990er Jahre gibt. Werneke stellt das Unterfangen, die Rente durch Kapitalbildung langfristig zu erhöhen, in Frage. "Statt eines solchen, sehr fragwürdigen Konstrukts der Kapitalbildung in der ersten Säule – der gesetzlichen Rente – wäre es besser, die betriebliche Altersversorgung zu stärken. Hierzu bleiben die Vorschläge der Kommission jedoch leider völlig unverbindlich", so der ver.di-Vorsitzende.
Zudem liefen die Vorschläge für diejenigen ins Leere, die in den 2030er Jahren in Rente gehen. Hier bleibt das Konzept der Alterssicherungskommission mit der Andeutung einer Schutzklausel vage.
Die Pläne, das Renteneintrittsalter schrittweise anzuheben, lehnt Werneke ab: "Das geht völlig an der Lebenswirklichkeit der arbeitenden Menschen vorbei." Schon heute sei ein Renteneintrittsalter von 67 Jahren in sehr vielen Berufen wegen der körperlichen und psychischen Belastungen unerreichbar. Hinzu komme, dass Menschen, die mit Ende fünfzig oder Anfang sechzig arbeitslos werden, unverändert kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt hätten.
Die Alterssicherungskommission sieht in ihren Empfehlungen darüber hinaus vor, dass die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte, sprich nach 45 Beitragsjahren, abgeschafft werden soll. Für den ver.di-Vorsitzenden ist das eine "völlige Missachtung der Lebensleistung der betroffenen Menschen".
Die Regelaltersgrenze soll bis 2041 schrittweise auf 67,5 Jahre angehoben werden, langjährig Versicherte mit 35 und mehr Beitragsjahren, sollen mit Abschlägen erst mit 64 und nicht mehr wie bisher mit 63 Jahren in Rente gehen können. Altersteilzeit soll erst mit 58 statt bislang 55 Jahren möglich sein, das Blockmodell soll abgeschafft werden.
Den Vorschlag der Alterssicherungskommission, Abgeordnete, Selbstständige und auch Vorstände von Aktiengesellschaften in die gesetzliche Rente einzubeziehen, begrüßt ver.di. Das gilt auch für die Empfehlungen, Minijobs – mit der Ausnahme für Schüler*innen – abzuschaffen sowie die Erwerbsminderungsrente zu verbessern.
Kritisch hingegen beurteilt ver.di, dass die Rentenpläne vor allem für Frauen kaum Verbesserungen bringen. Wer Kinder erzieht oder Angehörige pflegt, kann nicht mit Aufwertung rechnen, im Gegenteil, Rentenpunkte für die Pflegenden sollen gekürzt werden.
Wie die Empfehlungen konkret umgesetzt werden, muss sich im Gesetzgebungsverfahren zeigen. Dabei geht es auch um den Vertrauensschutz für Menschen, die in den kommenden Jahren in Rente gehen wollen. ver.di wird das Verfahren aufmerksam begleiten. Auch bei den bundesweiten Aktionen am 26. September wird Rente eins der Themen sein.
Da die Gewerkschaften – und damit die Versicherten – nicht in die Arbeit der Kommission einbezogen waren, hatte der DGB eine eigene Rentenkommission eingesetzt. Auch sie hat im Juni erste Vorschläge vorgelegt, der vollständige Bericht soll im September folgen. Die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis betonte, dass diese Vorschläge keine Reaktion auf die Empfehlungen der Alterssicherungskommission seien, es handele sich vielmehr um ein eigenständiges Konzept. Es basiere auf zwei Säulen: einer guten und nachhaltigen gesetzlichen Rente und einer obligatorischen betrieblichen Altersversorgung. Und es sei finanzierbar – wenn man es denn wolle.
Weitere Infos
Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission (ASK):
Die Vorschläge der DGB-Rentenkommission:
ver.di hat in der Ausgabe 390 des Infodienstes sopoaktuell die Vorschläge der ASK sowie von ver.di und DGB gegenübergestellt. Sie kann heruntergeladen werden unter