Ausgabe 04/2026
Beitragsanpassung bei Senior*innen
Auch im Ruhestand profitieren ver.di-Mitglieder weiterhin von vielen ver.di-Leistungen. Dies betrifft insbesondere den Arbeits- und Sozialrechtsschutz, den Lohnsteuerservice, die Mietrechtsberatung und zahlreiche Gesundheits-, Bildungs- und Service-Angebote. Da zum 1. Juli 2026 die Renten an die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter des Vorjahres angepasst wurden, wird bei Rentnerinnen und Rentnern der Gewerkschaftsbeitrag entsprechend der gesetzlichen Regelung angeglichen. Nach der ver.di-Satzung § 14 beträgt der Beitrag für Rentner*innen, Pensionär*innen 0,5 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkommens aus dem Teil des Gesamteinkommens, das seinen Ursprung in einem Arbeits-, Dienst- oder Amtsverhältnis hat. Der Mindestbeitrag beträgt € 2,50 monatlich.