Vor 60 Jahren, am 30. Oktober 1961, wurde das Anwerbeabkommen mit der Türkei abgeschlossen. Auf zwei Seiten wurde geregelt, wie sich Arbeitskräfte aus der Türkei um eine Stelle in Deutschland bewerben können. Zuvor hatte das Auswärtige Amt schon ähnliche Abkommen unter anderem mit Italien, Spanien und Griechenland geschlossen. Das sogenannte Wirtschaftswunderland Deutschland hatte einen großen Bedarf an Arbeitskräften.

Anfangs waren in erster Linie Männer gefragt. "Deutschland bekam billige Arbeitskräfte, deren Eignung für körperlich harte Arbeit mittels einer entwürdigenden Gesundheitsprüfung in der Türkei ,aus seuchenhygienischen Gründen' bestätigt wurde, und die Türkei bekam Devisen, um die Auslandsschulden zurückzuzahlen", schreibt die Heinrich-Böll-Stiftung in einem Dossier zu dem Thema. In Deutschland arbeiten, das Wirtschaftswunderland mit aufbauen, mit dem Geld die in der Heimat gebliebenen Familien zu versorgen und dann zurückzukehren, so war es gedacht.

Doch es kamen Menschen mit verschiedensten Hintergründen; auch Frauen waren als billige Arbeitskräfte immer gefragter, etwa in der Textil- oder Elektroindustrie. Die sogenannten Gastarbeiter holten ihre Familien nach Deutschland, viele sind geblieben. Die Einwanderung prägt die Gesellschaft hierzulande bis heute.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat zu diesem Anlass einen Livestream gesendet, der unter dgb.de/-/bgz angesehen werden kann. Hier kommen eingewanderte Kolleg*innen zu Wort, unter ihnen der langjährige Vorsitzende des Bundesmigrationsausschusses von ver.di, Erdogan Kaya. Ihm wurde bei dieser Gelegenheit die Hans-Böckler-Medaille verliehen, die höchste Auszeichnung des DGB für besondere Verdienste im gewerkschaftlichen Bereich. hla