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Die schwarze Seite von SixtFoto: Peter Kneffel/dpa-Bildfunk

Schon 2005 hat Erich Sixt, Aufsichtsratsvorsitzender und Mehrheitseigner beim Autoverleiher Sixt, seine grundsätzliche Abneigung gegen Betriebsräte kundgetan. Er möge sie einfach nicht, sagte er damals, und darauf folgten auch Taten: Bereits die Initiative zur Wahl eines Betriebsrates führt bei Sixt zur fristlosen Kündigung.

August 2021: Drei Kolleginnen der Filiale am Flughafen Düsseldorf rufen zur Wahl eines Betriebsrates auf. Eine erhält eine fristlose Kündigung, die beiden anderen werden freigestellt und erhalten Aufhebungsverträge. 10.000 Euro will man ihnen geben – verbunden mit einer "Schweigeverpflichtung". Sie hätten das Unternehmen ohnehin verlassen wollen, behauptet die Filialleitung. Die beiden Mitarbeiterinnen akzeptieren das "Schweigegeld" nicht und halten an der geplanten Wahl des Wahlvorstands fest. Unter anderem aufgrund unbezahlter Bereitschaftsdienste sei die Stimmung im Betrieb schlecht, heißt es in der Belegschaft. Zur Wahl kommt es dennoch nicht, der Vermieter am Flughafen löst die Versammlung auf, weil der Raum wegen Corona zu klein geworden sei.

Sixt gibt den Initiatorinnen eine außerordentliche Kündigung. Zudem werden sie anwaltlich aufgefordert, 1.506 Euro für Raummiete und Zusatzgehälter zu bezahlen. "Zermürbungstaktik und pure Einschüchterung" nennt das Özay Tarim vom ver.di-Bezirk Rhein-Ruhr. Nach einem ergebnislosen Gütetermin setzt er darauf, dass das Arbeitsgericht Düsseldorf im Januar 2022 den Wahlvorstand bestellen wird.

In Frankfurt spielt sich ähnliches ab: Drei der vier Initiator*innen des Autoverleihers am Flughafen werden zum "persönlichen Gespräch" geladen, nachdem sie einen Termin zur Wahl eines Wahlvorstandes für die Betriebsratswahl ausgehängt haben. Die Stimmung in der Belegschaft ist zu dem Zeitpunkt auf dem Tiefpunkt, unter anderem wegen Personalmangel, Arbeitsstress und nicht nachvollziehbarer Versetzungen, sagt Philipp Schumann von ver.di in Frankfurt.

Nachdem die Kündigungsschutzklage eingereicht ist, bleiben alle Initiatoren wählbar und halten am geplanten Termin fest. Bis zum Wahltag spricht der Arbeitgeber zwei fristlose Kündigungen aus und direkt vor der Versammlung eine dritte, diesmal vor versammelter Belegschaft. Er wirft diesem Initiator der Wahl Betrug bei Kundenbewertungen vor.

"Die Einschüchterung am Wahltag hat gewirkt, die meisten Stimmzettel wurden leer abgegeben, die Wahl scheiterte", sagt Schumann. "Doch bevor es überhaupt zu einer Kündigung bei irgendeinem Fehlverhalten kommen kann, müssten erst einmal Abmahnungen geschrieben werden", betont er.

Auch hier bleibt es nun, wie in Düsseldorf, dem Frankfurter Arbeitsgericht vorbehalten, dafür zu sorgen, dass bei Sixt die Rechte der Arbeitnehmer*innen geschützt werden. B. Neurath-Wilson

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