Die Fälle von Betriebsratsbehinderung hören nicht auf. Arbeitgeber spielen selbstherrlich Gutsherren und tun so, als gelte das Betriebsverfassungsgesetz nicht für sie. Jüngstes Beispiel in einer langen Negativliste ist der Autoverleiher Sixt, der Initiatoren von Betriebsratswahlen in Düsseldorf und Frankfurt/Main durch Kündigung aufhalten will. Damit schüchtert er auch die Belegschaft ein, die gerade jetzt die Mitbestimmung so bitter nötig hätte. Eine Ankündigung der letzten Tage lässt nun hoffen, dass solche Brachialmethoden künftig Geschichte sein werden und strafrechtlich besser verfolgt werden. Im Koalitionsvertrag von SPD, Grüne und FDP steht: "Die Behinderung der demokratischen Mitbestimmung stufen wir künftig als Offizialdelikt ein."

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Marion Lühring ist Redakteurin der ver.di publikFoto: Renate Koßmann

Angesichts der zunehmenden Behinderung von Gewerkschaften und Betriebsräten in zahlreichen Unternehmen ist das längst überfällig und ein wichtiger erster Schritt. Wenn aus der guten Absichtserklärung tatsächlich ein Gesetz wird, dann könnte Betriebsratsbehinderung künftig ganz anders geahndet werden. Sobald nämlich Staatsanwaltschaft und Polizei davon erfahren, müssten sie der Sache eigenständig nachgehen. Sollte jemand dann später seine Anzeige zur Betriebsratsbehinderung wieder zurückzuziehen, weil der Arbeitgeber Druck ausübt, würde das nichts mehr nützen. Der Fall würde trotzdem verfolgt. Das könnte die Bereitschaft von Staatsanwaltschaften deutlich steigern, Betriebsratsbehinderungen aufzuklären und zu ahnden.

Konsequent gegen Betriebsratsbehinderung vorzugehen, ist der richtige Weg. Arbeitgeber, die Betriebsräte bei ihrer Arbeit behindern oder die Wahl von Betriebsräten verhindern, dürfen damit nicht durchkommen. Auf Einschüchterungsversuche und Drohungen bis hin zu ungerechtfertigten Kündigungen von Initiatoren von Betriebsratswahlen und Betriebsräten muss eine deutlich spürbare Strafe folgen.