Zum 1. Juli 2022 werden die Renten an die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter des Vorjahres angepasst. Bei Rentner*innen wird der Gewerkschaftsbeitrag entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelung angeglichen. Nach der ver.di-Satzung § 14 beträgt der Beitrag für Rentner*innen, Pensionär*innen "0,5 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkommens aus dem Teil des Gesamteinkommens, das seinen Ursprung in einem Arbeits-, Dienst- oder Amtsverhält- nis hat". Der Mindestbeitrag beträgt 2,50 Euro monatlich.