Gewerkschaft verboten

Belarus – In der autoritär regierten Republik Belarus steht eine ganze Gewerkschaftsbewegung vor dem Aus. Gerichte haben die noch existierenden unabhängigen Gewerkschaften wegen angeblich extremistischer Aktivitäten mehrerer Gewerkschaftsführer und -mitglieder als "extremistisch" oder "westliche Agenten" eingestuft. Ein nationaler Gewerkschaftsdachverband und große Gewerkschaften wurden inzwischen verboten, zahlreiche Kolleg*innen befinden sich bereits in Haft und müssen mit langen Haftstrafen rechnen. Einige Gewerkschafter*innen sind ins Exil geflohen. Das Regime hat eine Diffamierungskampagne gegen die Gewerkschaften und ihre Verbündeten gestartet. Infolgedessen hat der Verwaltungsrat der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ein Verfahren eingeleitet, das zu weiteren Sanktionen gegen die Regierung von Belarus führen wird.

Auf der Plattform labourstartcampaigns.net haben Gewerkschaften nun einen Aktionsaufruf zur Unterstützung der Kolleg*innen gestartet. Sie fordern die Einstellung der Anklagen und die sofortige Freilassung aller Aktivisten sowie ein Ende der Verfolgung unabhängiger Gewerkschafter in Belarus.

Wer sich der Aktion anschließen möchte, kommt auch über den QR-Code zur Kampagne.

Der Mensch im Mittelpunkt

Europa I – In Schengen, im Herzen der Europäischen Union, haben am 26. November Arbeiter*innen für ihre Forderungen nach einem sozialen Europa demonstriert. Delegationen von Gewerkschaften aus Luxemburg, Deutschland, Frankreich und Belgien, darunter auch eine Gruppe von ver.dianer*innen aus den angrenzenden Bundesländern und vom Bundesarbeiter*innenausschuss von ver.di, trafen sich dazu in der luxemburgischen Gemeinde. "Europa muss sozialer und gerechter werden. Der Mensch muss im Mittelpunkt des Handelns stehen und nicht die Profite der Unternehmen", sagte ver.di-Bundesarbeiter*innensekretär Ralf Nix bei der Kundgebung. Sorgen macht den Gewerkschafter*innen auch der wachsende Einfluss rechter Politik in Europa. Verabredet wurde die Demo beim Internationalen Arbeiter*innen-Treffen Ende September in Bussang (ver.di publik 07/2022 berichtete).

Europa II – ver.di begrüßt den Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages bezüglich einer Flaggen-Verordnung. Danach soll die Bundesregierung aufgefordert werden, bis März 2023 eine Verordnung zur Vorschreibung der deutschen Flagge für den Einsatz von Schleppern auf Bundeswasserstraßen sowie auf den seewärtigen Zufahrten in den Häfen vorzulegen. ver.di hatte das lange gefordert und sich dabei auf die EU-Hafenverordnung berufen, aufgrund derer Staaten in der EU für den Bereich der Hafendienstleistungen eine Flagge vorschreiben können. In Spanien, Frankreich und Polen ist diese Maßnahme bereits erfolgt, so dass hier im wesentlichen Seeleute aus dem eigenen Land eingesetzt werden. ver.di hatte immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass ein solcher Beschluss auch für den deutschen Hafendienstleistungsbereich notwendig sei, um wichtige Arbeits- und Ausbildungsplätze für deutsche Seeleute zu sichern und kritische Versorgungszweige in eigener Hand zu behalten.