Ausgabe 04/2023
Aus den Branchen
Beitragsanpassung bei Senior*innen
Zum 1. Juli 2023 werden die Renten an die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter des Vorjahres angepasst. Bei Rentnerinnen und Rentnern wird deshalb der Gewerkschaftsbeitrag entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelung angeglichen. Nach der ver.di-Satzung Paragraf 14 beträgt der Beitrag für Rentner*innen, Pensionäre*innen "0,5 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkommens aus dem Teil des Gesamteinkommens, das seinen Ursprung in einem Arbeits-, Dienst- oder Amtsverhältnis hat." Der Mindestbeitrag beträgt 2,50 Euro monatlich.
Angst um ihr Leben
Geld- und Werttransport – ver.di hat für die Beschäftigten in der Geld- und Wertbranche eine Petition gestartet. Darin fordern die in ver.di organisierten Beschäftigten der Branche das Bundesministerium für Arbeit, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, die Verwaltungsberufsgenossenschaft und die Berufsgenossenschaft Verkehr auf, sie zu schützen. Sie haben Angst um ihr Leben, denn sie befürchten, dass die Absicherung von Transporten mit zwei oder drei Personen abgeschafft und durch eine sogenannte "Ein-Mann-Logistik" ersetzt wird. Bereits unter den jetzt geltenden Arbeitsbedingungen sei der Job lebensgefährlich, argumentieren die Beschäftigten. Die Petition kann unter kurzelinks.de/uz3q gezeichnet werden
Gleiches Recht: Jetzt unterschreiben
Kirchen – Auch im Jahr 2023 haben die rund 1,8 Millionen Beschäftigten von Kirchen, Diakonie und Caritas noch nicht dieselben Rechte wie ihre Kolleg*innen in weltlichen Betrieben. Für kirchliche Arbeitgeber gelten gesetzliche Sonderregeln im Arbeitsrecht. SPD, Grüne und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag zwar vereinbart, das kirchliche Sonderrecht zu überprüfen. Doch geschehen ist noch nichts. Deshalb fordern ver.di und Beschäftigte in einer Petition, die Streichung der Sonderregeln für Kirchen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (Paragraf 9 AGG) . Die Petition kann noch fünf Monate unter folgendem Link unterzeichnet und geteilt werden: