In Deutschland gilt seit 2017 das so genannte Entgelttransparenzgesetz. Doch die ver.di-Frauen kritisieren, dass es in der jetzigen Form ein zahnloser Tiger ist. Das Gesetz soll dazu beitragen, dass Frauen und Männer für die gleiche Tätigkeit auch gleich entlohnt werden. Dazu wurden als Kernelemente Auskunftsanspruch, Prüfverfahren und Berichtspflicht verankert, allerdings ist es an diesen entscheidenden Stellen nicht konsequent ausgestattet. Mit der Folge, dass nur wenige Beschäftigte von ihrem Auskunftsrecht Gebrauch machen. Zudem gilt es nur in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitenden.

Jetzt hat die EU eine Richtlinie verabschiedet, die dieses Auskunftsrecht für alle Beschäftigten vorsieht. Zudem müssen Arbeitgeber mit mehr als 100 Beschäftigten regelmäßig Daten zum Gender Pay Gap (GPG), dem geschlechtsbedingten Lohnunterschied, vorlegen. Liegt das GPG über 5 Prozent, müssen die Arbeitgeber gemeinsam mit den Vertretungen der Arbeitnehmenden eine Entgeltbewertung analysieren und die Lücke beseitigen.

Geheimhaltungsklauseln über das Geld sind nach der Richtlinie verboten, das Recht auf gleiches Entgelt soll leichter gerichtlich durchgesetzt werden können. Die EU-Mitgliedsstaaten haben jetzt drei Jahre Zeit, die Richtlinie in geltenden nationales Recht umzusetzen.

"Die geringe Wirkung des Entgelttransparenzgesetzes und die nach wie vor viel zu hohe Entgeltlücke machen den dringenden Handlungsbedarf in Deutschland überdeutlich. Die neue EU-Richtlinie bringt hier fortschrittliche Regelungen. Die Bundesregierung ist gefordert, die Richtlinie daher zügig in deutsches Recht umzusetzen und damit dem Ziel der Entgeltgleichheit endlich deutlich näher zu kommen", sagt Karin Schwendler, Leiterin des Bereichs Frauen und Gleichstellungspolitik beim ver.di-Bundesvorstand.

Der Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern beträgt in der EU aktuell 13 Prozent, in Deutschland liegt es mit 18 Prozent weit über dem europäischen Durchschnitt. In den kommenden Wochen wird eine weitere Evaluation des deutschen Entgelttransparenzgesetzes erwartet. hla