In den letzten Jahren haben sich Restriktionen und Angriffe bei Demonstrationen und auf das Demonstrations- und Versammlungsrecht durch Ordnungsamt und Polizei in Stuttgart verstärkt. Sei es die Demonstrationen am Internationalen Frauentag 2022 und 2023, die das Aktionsbündnis 8. März zusammen mit Streikenden aus dem Öffentlichen Dienst und ver.di organisierten, sei es die 1. Mai-Demo 2023 des DGB, sei es die Klimaschutzbewegung. Es kam zu kleinlichen Auflagen durch das Ordnungsamt, Angriffen und gezielten Eskalationen von Seiten der Polizei durch Pfefferspray, Schlagstöcke, Blockieren des Demozugs, Verhaftungen und in deren Folge zu zahlreichen Gerichtsprozessen. Dass insbesondere die in den letzten Jahren wieder stärker gewordene Frauen- und Klimabewegung sowie die Gewerkschaften davon betroffen sind, ist eine neue Entwicklung in Stuttgart, die wir analysieren müssen.

Aber auch bundesweit haben die Angriffe auf das Streikrecht zugenommen, sei es beim Hafenarbeiterstreik im Sommer 2022, bei gemeinsamen Streikaktionen von Fridays for Future (FFF) und ver.di bzw. ver.di und der Eisenbahngewerkschaft EVG oder auch die Angriffe auf den Streik bei der Bahn im Frühjahr dieses Jahres. Auch bei den Tarifauseinandersetzungen im Groß- und Einzelhandel versuchen die Unternehmer, Streiks gerichtlich verbieten zu lassen und drohen mit Schadensersatzforderungen.

Wie sind diese Angriffe einzuschätzen?

Wie können wir uns gegen sie wehren?

Was ist der Inhalt des Versammlungs- und Streikrechts?

Was müsste dringend verändert werden?

Diese Themen diskutieren ver.di-Mitglieder mit dem bekannten Arbeitsrechtler Prof. Dr. Wolfgang Däubler am Donnerstag, 5. Oktober, um 18 Uhr 30 im Bambussaal des Stuttgarter Gewerkschaftshauses