Ein Unfall kann schnell passieren. Vor allem im Berufsleben. Oft ist Schaden damit verbunden und nicht selten wird zur Kasse gebeten. Ein Beispiel: Ein Beschäftigter eines Entsorgungsbetriebs fuhr mit dem Abfallsammelfahrzeug auf einen Hof. Durch eine Unachtsamkeit wurde die Fahrerkabine erheblich beschädigt. Der Schaden betrug über 10.000 Euro, der Beschäftigte wurde mit 1.000 Euro in Regress genommen. Glücklicherweise war er Mitglied in der GUV/Fakulta, die ihn mit 960 Euro Schadenersatzbeihilfe unterstützte.

Damit Beschäftigte nicht auf Schadensbeteiligungen sitzenbleiben, wurde bereits 1910 die GUV/Fakulta gegründet. Die gewerkschaftliche Unterstützungseinrichtung ist keine Versicherung. Sie ist eine Einrichtung der Gewerkschaften im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und schützt ihre Mitglieder gegen Risiken bei beruflicher Tätigkeit, auf Arbeitswegen und Wegen zu gewerkschaftlichen Veranstaltungen. Und sie bietet Unterstützung nach Unfällen. Seit mittlerweile 113 Jahren steht die GUV/Fakulta ihren Mitgliedern bei Regressforderungen und Unwägbarkeiten im Arbeitsleben unterstützend zur Seite – und das für nur zwei Euro im Monat.

Die Mitgliedschaft in ver.di und die zusätzliche Mitgliedschaft in der GUV/ Fakulta gehen Hand in Hand: Im ersten Schritt prüft der ver.di-Rechtsschutz, ob die Forderung des Arbeitgebers überhaupt ihre Berechtigung hat und unterstützt bei der Abwehr unrechtmäßiger Forderungen. Wer tatsächlich schadensersatzpflichtig ist, kann als Mitglied der GUV/Fakulta um finanzielle Unterstützung bitten.

Unterstützung wird unter anderem gewährt:

  • beim Selbstbehalt der Haftpflicht- oder Kaskoversicherung
  • Schadensersatzbeihilfe beim Verlust von Dienstschlüsseln
  • Unterstützung bei wirtschaftlicher Notlage in Folge eines Schadensfalls
  • Rechtsschutz im Fall von Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht
  • Rechtsschutz in Zivilverfahren bei der Durchsetzung eigener Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen
  • Unterstützung bei Haft, Eintritt einer Erwerbsminderung oder einem Krankenhausaufenthalt in Folge eines Arbeitsunfalls
  • Hinterbliebenengeld für Angehörige nach einem arbeits- oder dienstbedingten Arbeitsunfall
  • sowie seit 2023 auch Verletztengeld nach Ende der Lohnfortzahlung

Mehr Infos zu den Leistungen der GUV/Fakulta, ein Flyer in sieben Sprachen, Schadensbeispiele und die Beitrittserklärung findest Du unter

guv-fakulta.de