Arbeitsrecht: Arbeitnehmer*innen müssen ab 2024 keine Krankmeldung mehr vorlegen – die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzt in vielen Fällen die Krankmeldung auf Papier. Aber das gilt uneingeschränkt nur für gesetzlich Versicherte. Bei ihnen übernehmen die Krankenkassen auf elektronischem Weg die Übermittlung. Bestehen bleibt die Verpflichtung der Beschäftigten, den Arbeitgebenden über eine eingetretene Arbeitsunfähigkeit unverzüglich zu informieren und die konkrete Dauer der Krankschreibung mitzuteilen. Ohne diese Mitteilung – sie ist verpflichtend – kann der Arbeitgebende die Bescheinigung nicht abrufen.

Ausnahme Privatversicherte

Für Privatversicherte bleiben die bisherigen Pflichten bestehen – ebenso bei Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld – denn für sie gibt es noch keine elektronische Bescheinigung.

Neues Online-Angebot für unsere Mitglieder in Bayern

Beginnen werden wir unser bayernweites regelmäßiges Mitgliederangebot zu arbeitsrechtlich relevanten Themen am 18. April mit der Auftaktveranstaltung aus dem Bezirk München "Einführung in die KI" mit der Referentin Rosmarie Steininger. Weiter geht es dann am 16. Mai mit einer Informationsveranstaltung zum Thema "Abmahnung". Die Veranstaltungen beginnen jeweils um 18 Uhr.

Teilnahme ist jeweils möglich per Link:

kurzelinks.de/AR-Navigator