Ausgabe 07/2023
Kurzmeldungen zum Spezial Verbraucherschutz
Kleinanzeigen: Vorsicht beim Kauf
Tipps I – Immer häufiger nutzen Verbraucher*innen die Versand-Option auf eBay-Kleinanzeigen. Das ist bequem, birgt jedoch auch Risiken. Hier ein paar Tipps, was beim Versand von Artikeln und bei der Verwendung digitaler Zahlungsmethoden beachtet werden sollte: Wer auf eBay-Kleinanzeigen einkauft, aber auf Abholung verzichten möchte, kann gezielt nach versandfähigen Artikeln suchen. Es finden sich zahlreiche Anbie-ter*innen, die ihre Waren deutsch- landweit versenden. Die Verwendung von PayPal "Geld an Freunde und Familie senden" sollte vermieden werden, da der Käuferschutz hier nicht greift. Vorsicht auch bei der Auswahl von "Kauf von Waren und Dienstleistungen": Wenn zuvor per PayPal bezahlt wurde, sollte der Käufer keine Abholung anbieten, da PayPal bei einem Käuferschutzfall einen Versandnachweis vom Verkäufer verlangt.
Flug gestrichen, was nun?
Tipps II – Bei Flugreisen kommt es oft zu erheblichen Verspätungen oder Flugstreichungen. Die EU-Fluggastverordnung 261/2004 regelt, wann einem eine Entschädigung zusteht und wie hoch diese ausfällt. Dennoch ignorieren einige Fluggesellschaften oft Privatbeschwerden und verweigern Entschädigungszahlungen. Die Fluggesellschaft ist meistens verpflichtet, eine Ersatzverbindung anzubieten. Die Fragen nach Alternativflügen ist daher sinnvoll, denn nicht immer bietet es Fluggesellschaften von selbst an. Falls eine Umbuchung nicht gewünscht ist, sollte man sich nach einer Rückerstattung erkundigen. Dabei sollte nicht nur auf die Bedingungen, sondern auch auf den Zeitrahmen für die Rückerstattung geachtet und jegliche Kommunikationen mit der Fluggesellschaft schriftlich festgehalten werden, ein- schließlich E-Mails, Mitteilungen und Notizen von Telefonaten. Dies kann bei eventuellen Streitigkeiten helfen. Wenn vorab eine Reiseversicherung abgeschlossen wurde, sollte überprüft werden, ob diese die Kosten für zusätzliche Ausgaben wie Unterkunft und Verpflegung deckt, die durch die Flugannullierung entstehen.
"Mit Scheiße die Welt retten"
Buch- und Filmtipp – Passend zum Welttoilettentag am 19. November kommt dieser Tage das Thema Kacke groß ins Kino. Der Regisseur Rubén Abruña begibt sich in seinem Dokumentarfilm "Holy Shit" auf eine investigative Suche durch 16 Städte auf vier Kontinenten: "Was geschieht mit der Nahrung, die wir verdauen, nachdem sie unseren Körper verlassen hat? Ist es Abfall oder eine Ressource, die wiederverwendet werden kann?" Er folgt der Fäkalienspur von den langen Pariser Abwasserkanälen bis zu einer riesigen Kläranlage in Chicago. Er reist und reist und erfährt, wie man menschliche Fäkalien wiederverwenden und damit Ernährungssicherheit und Umweltschutz leisten und den Klimawandel abschwächen, also "mit Scheiße die Welt retten" kann. Begleitend zum Film erscheint dazu das gleichnamige Buch von Annette Jensen. Die Journalistin erzählt in "Holy Shit", wie der Wert unserer Hinterlassenschaften in Vergessenheit geriet und erklärt, wieso das nicht nur zu ökologischen, sondern auch zu gesundheitlichen Problemen führt. Vor allem aber stellt sie Lösungen vor.
Holy Shit – Der Wert unserer Hinterlassenschaften, Orange Press, ISBN 978-3-936086-8-50, 20 €, im Kino ab 30.11.23
Voll ausgezahlt
Eine Versicherung darf Riester-Verträge nicht einfach kürzen, weil es für sie am Finanzmarkt gerade nicht gut läuft. Das hat das Kölner Landgericht in einem Urteil gegen die Zurich Deutscher Herold klargestellt. Geklagt hatte ein Mann, der 2006 eine Versicherungspolice abgeschlossen hatte. Für jeweils 10.000 Euro angespartes Kapital sollte er als Rentner monatlich 37,34 Euro überwiesen bekommen – so stand es klipp und klar im Vertrag. Doch 2017 teilte ihm die Versicherung mit, dass der sogenannte Rentenfaktor gekürzt werde und er nun nur noch mit 27,97 Euro rechnen könne. Umgerechnet auf die gesamte Vertragslaufzeit hätte das die Summe um etwa ein Viertel geschmälert. Das Unternehmen begründete sein Vorgehen mit den damals niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt.
Tatsächlich stand irgendwo im Kleingedruckten des umfangreichen Vertrags etwas von dieser Möglichkeit. Was dagegen fehlte, war etwas Spiegelbildliches zugunsten des Kunden. Geht gar nicht, entschieden die Richter: Anpassungsklauseln müssten "das vertragliche Äquivalenzprinzip von Leistung und Gegenleistung in beide Richtungen wahren." Die Regelung sei deshalb null und nichtig. Die Zurich Deutscher Herold hat das Urteil nach anfänglicher Berufung schließlich im September akzeptiert. Dazu meint Britta Langenberg von der Bürgerbewegung Finanzwende, deren Organisation den Kläger auf seinem Rechtsweg unterstützt hat: "Der Rückzieher der Zurich sollte auch anderen Riester-Sparern Mut machen, die Ähnliches erlebt haben."
Medienberichten zufolge könnten allein beim Marktführer Allianz 700.000 Verträge betroffen sein. Manche Kunden dort sollen sogar schon zweimal erlebt haben, dass die Rentenformel zu ihren Ungunsten verändert wurde. Allerdings ist das Kölner Urteil bisher nur ein Etappensieg und wirkt sich nicht automatisch auf andere Fälle aus. In Stuttgart hat das Landgericht in einem ähnlichen Verfahren die Klage gegen die Allianz abgewiesen. Dort wird sich nun das Oberlandesgericht damit beschäftigen müssen. Letztlich handelt es sich um eine Grundsatzfrage. Bevor sie nicht höchstrichterlich entschieden ist, können Gerichte zu unterschiedlichen Urteilen kommen. Zu Riester-Verträgen gab es schon mehrfach juristische Auseinandersetzungen. Dabei ging es um zu hohe Vertragsabschlusskosten, unverständliche Formulierungen oder Negativzinsen.
Annette Jensen
Kölner Urteil: AZ 26 O 12/22
Raus aus der Abofalle
Faire Verbraucherverträge – Ein Gesetz zum Schutz der Verbraucher*innen vor Abofallen ermöglicht es seit März 2022, Abo-Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit monatlich zu kündigen. Selbst wenn man anderen AGB bei Vertragsabschluss zugestimmt hat, sind diese nicht gültig. Das bedeutet, selbst wenn nicht rechtzeitig gekündigt wurde und die Geschäftsbedingungen eigentlich eine weitere Vertragslaufzeit von 12 Monaten vorsehen, kann der Vertrag dennoch mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. In einer gemeinsamen Aktion von Juni bis September 2023 untersuchten die Verbraucherzentralen in Deutschland und der Verbraucherservice Bayern die Vertragsbedingungen von insgesamt 828 Anbietern. Das Ergebnis: Seither wurden bereits 85 Unternehmen abgemahnt, während bei 31 weiteren Verstöße festgestellt wurden. Es ist wichtig, seine Rechte zu kennen und diese bei Bedarf einzufordern.
Digitaler Euro statt Debitkarten
Digitaler Zahlungsverkehr – Immer mehr Banken haben in den vergangenen Jahren die Debitkarten von Visa und Mastercard als ihr "Top-of-Wallet"-Produkt eingeführt. Bei den Verbraucherzentralen hat im ersten Halbjahr 2023 die Anzahl der Beschwerden zu Zahlungskarten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich zugenommen. Beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gingen nach einem Verbraucheraufruf 1.745 Problemschilderungen von Debitkarten-Besitzer*innen ein. Vor allem in Geschäften innerhalb Deutschlands, im Hotel, im Ausland oder um Bargeld an der Ladenkasse zu erhalten, werden die neuen Debitkarten mitunter nicht mehr akzeptiert. Debitkarten-Besitzer*innen schilderten zudem Akzeptanzprobleme bei Behörden, in Kliniken, im Online-Handel oder dem TÜV. In 29 Prozent der eingegangenen Meldungen stand den Teilnehmenden des Verbraucheraufrufs neben der bemängelten Debitkarte keine andere Karte zur Verfügung. Um Verbraucher*innen einen unabhängigen und verlässlichen Zugang zum digitalen Zahlungsverkehr zu ermöglichen, setzt der vzbv auf die Einführung eines digitalen Euros, um mit ihm im gesamten Euroraum bezahlen zu können.
Energiepreisbremse: Gut zu wissen
FAQ – Für einen Grundverbrauch bei Strom, Gas und Fernwärme hält der Staat die Preise nach wie vor im Zaum, erst darüber wird es deutlich teurer. Für Heizöl und andere Brennstoffe gibt es einen Härtefallfonds. Zwar beruhigt sich der Markt teilweise wieder etwas und viele Anbieter bieten beispielsweise Neukundenverträge mit günstigeren Preisen an. Die Kostensteigerungen bedeuten allerdings insgesamt auch weiterhin eine enorme Belastung für Verbraucher*innen. Auf einer gesonderten Seite gibt die Verbraucherzentrale Orientierung im Energiepreisdschungel. Etwa bezüglich der Frage nach der Dauer der Preisbremsen: Die Bundesregierung plant eine Verlängerung bis Ostern 2024, lautet die Antwort. Was Verbraucher*innen zu Entlastungen für Heizungen mit Heizöl, Flüssiggas, Kohle oder Holz (z.B. als Pellets) wissen müssen und was noch, dazu stellt die Verbraucherzentrale ausreichende Informationen zur Verfügung und beantwortet die am häufigsten gestellten Fragen. kurzelinks.de/4g7m
Kinder oft überdosiert
Nahrungsergänzungsmittel – Jedes zehnte Kind in Deutschland bekommt täglich Nahrungsergänzungsmittel oder mit Vitaminen und Mineralstoffen angereicherte Lebensmittel. Die Verbraucherzentrale hat unlängst 33 Mittel auf ihre Zusammensetzung und Werbeaussagen hin geprüft. Das Ergebnis: Die Produkte sind meist zu hoch dosiert – was zu unerwünschten Wirkungen führen kann. Sie sind zudem schlichtweg überflüssig und häufig sehr teuer. Die untersuchten Nahrungsergänzungsmittel vermittelten den Eindruck, dass sie bei Kindern die Abwehrkräfte stärken oder die Konzentrationsfähigkeit erhöhen. Formen wie Bärchen und bunte Comicfiguren ähnelten Süßigkeiten, täuschten aber dadurch darüber hinweg, dass die Dosierempfehlungen unbedingt eingehalten werden sollten. Tatsächlich seien eine ausgewogene Ernährung, ausreichend Schlaf und Bewegung an der frischen Luft die Voraussetzung für eine gute Entwicklung der Kinder. Nahrungsergänzungsmittel sollten sie nur auf kinderärztlichen Rat hin zu sich nehmen.