Streiks in Textil- und Elektronik­industrie

China – Seit Oktober letzten Jahres häufen sich Arbeitsniederlegungen in China, vor allem in Betrieben der Textil-, Elektronik- und Autozulieferer­industrie. Zahlreiche Werke werden geschlossen, Fabriken verlagert, ohne irgend­welche Vorkehrungen für die Beschäftigten zu treffen. Meist drohen Massenentlassungen, Löhne werden oft monatelang nicht gezahlt und Abfindungen bleiben ebenfalls aus. Betroffen sind vor allem Fabriken etwa von Nike, Crocs und New Balance. Gewerkschaftliche Unterstützung ist rar. In China gibt es staatlich kontrollierte Gewerkschaften, die unter der Leitung der Allchinesischen Gewerkschaftsföderation (ACFTU) stehen. Diese Gewerkschaften sind eng mit der Kommunistischen Partei Chinas verbunden und dienen oft mehr dazu, die Interessen des Staates und der Partei zu vertreten als die Interessen der Arbeiter*innen. Unabhängige Gewerkschaften oder Gewerkschaften, die sich aktiv für die Rechte der ­Arbeiter einsetzen, werden an ihrer Arbeit gehindert und von den Behörden unterdrückt.

1 Million Griechen im Generalstreik

Griechenland – In Griechenland haben sich Ende Februar knapp eine Million Menschen an einem Generalstreik beteiligt. Dazu aufgerufen hatte die Dachgewerkschaft Öffentlicher Dienst (ADEDY) sowie einzelne Gewerkschaften der Privat­wirtschaft. Der Protest richtete sich hauptsächlich gegen die zunehmende Teuerung, die die Kaufkraft der Arbeitnehmerschaft binnen zwei Jahren um 15 Prozent gemindert hat. Als erste traten die Athener Taxifahrer in einen 48-­stündigen Streik, dem sich Beschäftigte der Flugsicherung und anderer Branchen anschlossen. Unter den Protestierenden waren Hafenarbeiter, Angestellte von Krankenhäusern, des ­Nahverkehrs sowie Bildungseinrichtungen. Das Krankenhauspersonal fordert unter anderem höhere Löhne und eine Verdopplung der staatlichen Investitionen in den Gesundheitssektor. Bemängelt ­wurde auch, dass im laufenden Jahr 3.000 Stellen im staatlichen Gesundheitswesen weniger besetzt seien als noch im Vorjahr.

Letzter Einspruch im Fall Assange

Großbritannien – Am 20. und 21. Februar wurde im Londoner High Court ­erneut über die Abschiebung von Wikileaks-Gründer Julian Assange verhandelt. Es ging um die Frage, ob Assanges finaler Einspruch gehen seine drohende Auslieferung durch Großbritannien an die USA zur Verhandlung zugelassen wird. Dort droht ihm eine Anklage in 18 Punkten wegen Verstößen gegen das amerikanische Spionagegesetz aus dem Jahr 1917, mit dem seinerzeit Kriegsgegner und Gewerkschafter zum Schweigen gebracht werden sollten. Das Strafmaß, dem der inzwischen schwerkranke und zudem selbstmordgefährdete Assange im Fall einer Verurteilung entgegensieht, beläuft sich auf 175 Jahre. Australiens Regierung und Parlament fordern die Freilassung von Assange, der australischer Staatsbürger ist. Auch dieser Aspekt spielte bei der Verhandlung eine Rolle. Denn für Ausländer gelten in den USA nicht dieselben Meinungsfreiheitsrechte wie für amerikanische Staatsbürger*innen. Allein schon deshalb droht Assange eine Ungleichbehandlung, sollte ihm in den USA der Prozess gemacht werden. Solche Ungleichbehandlungen widersprechen aber britischer Rechtsprechung. Noch hat das höchste Gericht in England sein Urteil nicht gefällt.