Ausgabe 04/2024
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Krank im Urlaub – das ist zu beachten
27. Juni 2024
Arbeitsunfähigkeit und Urlaub schließen sich aus. Wer Urlaub hat, muss sich erholen können – das ist bei einer Erkrankung schwerlich möglich. Aber die Urlaubstage sind nur dann nachholbar, wenn die Arbeitsunfähigkeit gegenüber dem Arbeitgeber nachgewiesen und gemeldet wird. Also unverzüglich telefonisch oder per Mail den Arbeitgeber informieren und dann Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder Attest nachreichen.