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Gewerkschaftsjugendliche protestieren regelmäßig gegen BerufsverboteFoto: ddp images

Spätestens wenn Rainer Wendt, Ex-Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft DPolG und seit Jahren polarisierender Rechtsausleger, bei einem politischen Vorhaben als "Experte" angehört wird, heißt es: Obacht! So geschehen bei einer Expertenanhörung zur Wiedereinführung der Regelanfrage im Hamburger Innenausschuss.

Konkret geht es darum, Bewerber*innen durch den Verfassungsschutz überprüfen zu lassen, bevor sie im öffentlichen Dienst eingestellt werden – ganz gleich, ob sie als Friedhofsgärtnerin, als studentische Hilfskraft oder bei der Feuerwehr arbeiten wollen. Ohne Not übernimmt Hamburg – wie schon bei der Einführung des Radikalenerlasses in den 1970ern – eine bundesweite Vorreiterrolle, die von Misstrauen und mangelnder Wertschätzung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes geprägt ist.

Anlass für die Wiedereinführung der Regelanfrage ist laut Hamburger Senat, dass Islamisten versuchten, sich im öffentlichen Dienst zu verankern und dabei in politisch und strukturell relevante Positionen einzudringen. Ein Blick auf die Zahlen wirft Fragen auf: In den vergangenen Jahren ging es um 0,06 Prozent der Beschäftigten, die "in den zurückliegenden Jahren" als Islamisten entdeckt werden konnten, obwohl sie "während ihrer Beschäftigung in der Regel nicht durch extremistische Äußerungen aufgefallen" sind.

Wegen 0,06 Prozent sollen 100 Prozent der Bewerber*innen vor der Einstellung überprüft werden. Das ist nicht nur unverhältnismäßig – es sendet auch ein fatales Signal: Der Staat begegnet denen mit Misstrauen, die für ihn arbeiten wollen.

Die Folgen sind absehbar. Der öffentliche Dienst kämpft seit Jahren mit einem massiven Fachkräftebedarf. Rund 5.000 Stellen sind allein in Hamburg unbesetzt. Gibt es für Bewerber*innen in Hamburg bald eine Sicherheitsüberprüfung beim Verfassungsschutz gratis dazu, gewinnt man sicher keine Fachkräfte, sondern schreckt sie ab.

Jetzt könnte man fragen: Aber wenn ich nichts verbrochen habe, kann mir ja nichts passieren, oder? In der Geschichte der Bundesrepublik gibt es zahlreiche Beispiele, wie Winfried Kretschmann oder Bodo Ramelow, die das Gegenteil zeigen: Politisches Engagement kann leicht zum Beobachtungsfall für den Verfassungsschutz werden – selbst dann, wenn es sich vollständig im legalen Rahmen bewegt. In Ramelows Fall brauchte es 27 Jahre und ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, um festzustellen, dass seine Überwachung rechtswidrig war. Denn um vom Verfassungsschutz beobachtet zu werden, muss man keine Straftat begangen haben. Es genügt, wenn Kontakte oder Aktivitäten als problematisch gelten. Die Kriterien sind unklar, die Verfahren intransparent.

Hinzu kommt ein weiterer blinder Fleck: Während die Bedrohung durch den Rechtsextremismus real und gewachsen ist, bleibt unklar, welchen Beitrag die Regelanfrage hier leisten soll. Wenn eine Partei wie die AfD in Hamburg für den Verfassungsschutz nicht einmal als Verdachtsfall gilt, läuft das Instrument ins Leere.

Berufsverbote 2.0

Zwar beteuert der Hamburger Senat, die Regelanfrage sei etwas völlig anderes als "Berufsverbote 2.0". Und richtig ist, dass es sich nicht um einen Erlass, sondern um ein Gesetz handelt. Dennoch wundert es nicht, dass viele Kolleg*innen sich an den Radikalenerlass aus den 1970ern erinnert fühlen. In der Handhabung gibt es große Parallelen.

Damals wurden schätzungsweise 3,5 Millionen Bewerberinnen und Bewerber von den Einstellungsbehörden auf ihre politische "Zuverlässigkeit" überprüft. In der Folge des Radikalenerlasses kam es zu circa 11.000 offiziellen Berufsverbotsverfahren, 2.200 Disziplinarverfahren, 1.250 Ablehnungen von Bewerbungen und 265 Entlassungen aus dem öffentlichen Dienst.

Erst 2018 hatte die Hamburger Bürgerschaft offiziell festgestellt, der Radikalenerlass steht für ein "unrühmliches und bedauernswertes Kapitel" in der Geschichte Hamburgs. Die Hamburgische Bürgerschaft beschloss eine wissenschaftliche Aufarbeitung, deren Höhepunkt eine öffentliche Ausstellung im Hamburger Rathaus im Juli 2022 darstellte. Vor diesem Hintergrund ist die geplante Wiedereinführung der Regelanfrage ein hanseatisches Wendemanöver.

Wahnsinnsakt der Demokratie

Eine Expertenanhörung wurde nur auf zivilgesellschaftlichen Druck hin einberufen. Halbherzig, denn Olaf Schwede, der als Experte des DGB Hamburg von der Partei Die Linke geladen wurde, sprach sich als einziger gegen die Regelanfrage aus. Alle anderen Parteien hatten ausschließlich "Expert*innen" geladen, die mit ihnen übereinstimmten – etwa der oben genannte Rainer Wendt.

Die Expertenanhörung war damit genauso unnötig, wie das gesamte Gesetzesvorhaben, denn zum Thema ist schon alles gesagt worden: Hamburgs Ehrenbürger Helmut Schmidt stellte einst fest, man habe mit dem Radikalenerlass "mit Kanonen auf Spatzen geschossen". Ulrich Klose, ehemaliger Hamburger Bürgermeister, sagte, ihm seien 20 Kommunisten im öffentlichen Dienst lieber als 200.000 verunsicherte junge Leute. Und der Literatur-Nobelpreisträger Günther Grass sagte es so: "Der Radikalenerlass ist ein Wahnsinnsakt der Demokratie, die sich ihrer eigenen Stärke nicht bewusst ist."

Die Demokratie ist stark, weil sie lernfähig ist. Sie braucht politische Bildung, Medienkompetenz, historische Verantwortung. Demokratie ist stark, weil sie Konflikte aushält und Kritik. Sie lebt sogar davon. Demokratie wird stark durch Mündigkeit: selbst denken, widersprechen, Verantwortung übernehmen. Wer ernst genommen wird, trägt die Demokratie mit. Wer überwacht wird, entfremdet sich. Günter Grass hatte Recht: Eine Demokratie, die ihre eigene Stärke vergisst, wird unklug. Die Stärke liegt in den Menschen,die wachsam und kritisch sind. Diese Menschen brauchen wir – nicht die Regelanfrage. Deshalb lehnen wir sie ab.

Petition gegen die Regelanfrage:

gegen-berufsverbote.hamburg/petition