Nicht auf der Höhe der Zeit

DIAKONIE | Das Arbeitsrecht in kirchlichen Einrichtungen ist nach Meinung der Bundesregierung "im Licht des verfassungrechtlichen Selbstbestimmungsrechts der Kirchen auszulegen". Das geht aus einer Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf eine Anfrage der Fraktion der Grünen zu Arbeitsbedingungen und Streiks in kirchlichen Einrichtungen hervor. "Der Versuch der Bundesregierung, ihr konservatives Profil mit der in den Kirchen praktizierten Einschränkung von Arbeitnehmerrechten zu schärfen, würde einer verfassungsjuristischen Prüfung wohl kaum standhalten", sagte Ellen Paschke, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. Sie warf der Bundesregierung vor, sie sei offensichtlich nicht auf der Höhe der Zeit, was die Zustände und jüngsten Entwicklungen in der kirchlichen Arbeitswelt angehe.

Jüngst hatte auch das Arbeitsgericht Hamburg Streiks in Einrichtungen der Diakonie für rechtmäßig erklärt. In dem Fall ging es um sechs Streiks beim Agaplesion Diakonieklinikum Hamburg. Mit ihren Arbeitsniederlegungen wollten die rund 120 Beschäftigten einen Tarifvertrag durchsetzen. Der Arbeitgeber hatte dagegen geklagt und jetzt vor dem Arbeitsgericht kein Recht bekommen. Az 14 Ca 223/10


Warten mit prekären Jobs

RENTE | Bereits heute geht jeder zweite Arbeitnehmer mit Abschlägen in Rente. Das hat das von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Projekt "Altersübergangsreport" ermittelt. Lediglich Männer, die aus stabiler Beschäftigung in Rente gehen, schaffen es mehrheitlich, ohne Abschläge durchzukommen. Viele von ihnen haben die Altersteilzeit in Anspruch genommen. Die Erwerbsbeteiligung Älterer erhöht sich zwar, aber meist überbrücken sie mit prekären Jobs nur die Zeit bis zum Renteneintritt.