Eigentlich hatte der Europäische Gerichtshof im November vergangenen Jahres unmissverständlich klargestellt: EU-Staaten mit niedriger Tarifbindung müssen aktiv gegensteuern. Tarifverträge sollen wieder die Regel werden – nicht die Ausnahme. Hamburg hätte das als Chance begreifen können, endlich ernst zu machen mit der Guten Arbeit. Doch statt ein wirksames Tariftreue- und Vergabegesetz auf den Weg zu bringen, legt der Senat nun einen Gesetzesentwurf vor, der mit extrem hohen Schwellenwerten Tariftreue zur Randerscheinung werden lässt.

Besonders absurd: Bei Bauaufträgen soll die Tariftreue erst ab einer Million Euro greifen. Aber auch jenseits des Bauens bleibt durch die hohen Schwellenwerte der Großteil öffentlicher Aufträge außen vor. Reinigung, Catering, Sicherheit, Wartung, IT, Verkehr – überall dort, wo öffentliche Aufträge Alltag sind, wird weiterhin ohne verbindliche Tarifstandards vergeben.

Tarifbindung im Keller

Das Ergebnis: Öffentliche Auftraggeber dürfen weiter Steuergeld an Unternehmen ausgeben, die unter Tariflöhnen zahlen. Tarifgebundene Betriebe geraten weiter unter Druck, weil sie mit Dumpinglöhnen nicht konkurrieren können. Beschäftigte zahlen den Preis – mit niedrigeren Löhnen, schlechteren Arbeitszeiten und Bedingungen, als wenn sie einen Tarifvertrag hätten. Das ist extra bitter, denn während der Jubel darüber groß ist, dass das Wirtschaftswachstum in Hamburg bundesweit an der Spitze liegt, ist die Tarifbindung in der Hansestadt tief in den Keller gerutscht.

Nur 46 Prozent der Beschäftigten arbeiten in tarifgebundenen Betrieben. Das ist nicht nur weit entfernt von der EU-Zielmarke von 80 Prozent, sondern Ausdruck jahrelanger politischer Untätigkeit, diese Fehlentwicklung zu korrigieren.

Hamburgs ver.di-Landesbezirksleiterin Sandra Goldschmidt bringt das auf die Palme: "Es darf kein Steuergeld für Unternehmen geben, die ihre Beschäftigten schlecht bezahlen oder schlechte Arbeitsbedingungen bieten – gute Arbeit gibt es nur mit Tarifvertrag. Deshalb braucht es endlich klare gesetzliche Vorgaben, die diesem systematischen Unterbieten bei Löhnen und Standards ein Ende setzen."

Genau das sieht der aktuelle Gesetzentwurf nicht vor. Er lässt systematisches Unterbieten zu, statt es zu beenden. Er schützt Dumping-Modelle, statt sie zurückzudrängen. Und er signalisiert Beschäftigten in dieser Stadt: Gute Arbeit ist politisch gewollt – aber bitte nicht zu verbindlich. Ein Tariftreuegesetz, das nicht greift, wo öffentliche Aufträge vergeben werden, ist das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt wird. "Die Mindestanforderungen an ein anständiges Tariftreue- und Vergabegesetz sind, dass die branchenspezifischen Tarifverträge inklusive der Regelungen wie Urlaub, Arbeitszeit und Jahressonderleistungen fest darin verankert werden", so die Gewerkschafterin.

Der Streit um das Hamburger Tariftreue- und Vergabegesetz zieht sich schon seit Jahren. Nachdem die Hamburger Gewerkschaften einen sehr schlechten Entwurf 2023 abgelehnt hatten, liegt nun ein noch schlechterer auf dem Tisch. Einer, der das von der Bundesregierung geplante Bundestariftreuegesetz sogar noch unterbietet. "Wir erwarten vom Hamburger Senat eine deutliche Kurskorrektur", sagt Goldschmidt. "Wir brauchen endlich ein starkes Tariftreuegesetz, das seinen Namen verdient."