2026 ist ein Superwahljahr, nicht nur politisch. Gewählt wird auch in zahlreichen Betrieben, denn vom 1. März bis zum 31. Mai stehen die turnusgemäßen Betriebsratswahlen an. Millionen Beschäftigte in Deutschland können dabei alle vier Jahre ihre Stimme abgeben und starke Interessenvertretungen wählen, die ihre Interessen im Betrieb vertreten.

"Demokratie endet nicht am Werkstor, nicht an der Bürotür und nicht auf dem Betriebshof", sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. Ganz im Gegenteil: Demokratische Teilhabe im Betrieb sei unverzichtbar. "Bei den Betriebsratswahlen geht es darum, dies mit der eigenen Stimme deutlich zu machen", so Werneke weiter.

Der Betriebsrat habe gesetzlich verbriefte Rechte, um den Anliegen der Beschäftigten im Unternehmen Geltung zu verschaffen. Ob Arbeitszeiten, Eingruppierung, Weiterbildung oder Arbeitsschutz: "Es geht darum, die Arbeitsbedingungen gemeinsam zu verbessern, um echten Einfluss, um Mitbestimmung statt Durchregieren durch die Arbeitgeber", wirbt Werneke für eine hohe Wahlbeteiligung. Denn für seine Arbeit benötige der Betriebsrat ein starkes Votum der Belegschaft im Rücken. "Mit einer starken ver.di-Vertretung im Betrieb gewinnen alle", betont Werneke.

Wissenschaftliche Studien belegen, dass Betriebe mit Betriebsrat produktiver sind, die Beschäftigten dort besser vor Arbeitsplatzverlusten geschützt sind, mehr Weiterbildung angeboten wird und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie deutlich besser gewährleistet ist.

Übrigens: In Betrieben, in denen es noch keinen Betriebsrat gibt, kann er jederzeit gewählt werden. Dazu ist es wichtig, dass die Beschäftigten aus diesen Betrieben Kontakt zu ihrer zuständigen ver.di-Geschäftsstelle aufnehmen. Sie sorgt dafür, dass die Wahl rechtlich korrekt über die Bühne geht.

Den Arbeitgeber muss man vorher übrigens nicht fragen. Es ist auch ein verbrieftes Recht der Beschäftigten, einen Betriebsrat zu wählen. Versucht der Arbeitgeber, die Wahl zu be- oder gar zu verhindern, ist das eine Straftat. Zudem genießen Betriebsräte, aber auch die Mitglieder des Wahlvorstands und diejenigen, die für eine Betriebsratswahl kandidieren, einen besonderen Kündigungsschutz.

Die Aufgaben des Betriebsrats sind im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Der Betriebsrat bestimmt mit bei der Arbeitszeitgestaltung und den Entlohnungsgrundsätzen, er kümmert sich um soziale Themen im Betrieb, um personelle Angelegenheiten, die Berufsbildung, den Gesundheitsschutz, die Arbeitsplatzgestaltung, um wirtschaftliche Angelegenheiten, um Maßnahmen des Arbeitsschutzes sowie den betrieblichen Umweltschutz. Betriebsräte kümmern sich auch darum, dass die Gleichstellung gefördert wird, insbesondere bei der Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung und dem beruflichen Aufstieg. Sie fördern die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, die Eingliederung schwerbehinderter Menschen und sonstiger besonders schutzbedürftiger Personen. Sie fördern die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer*innen, kümmern sich um die Integration ausländischer Arbeitnehmer*innen und müssen bei Kündigungen angehört werden. Der Betriebsrat wacht darüber, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften, sowie die Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen vom Arbeitgeber eingehalten werden.

Betriebsratsarbeit erfordert umfangreiches Wissen. ver.di bietet ihren Mitgliedern – und vor allem den Betriebsratsmitgliedern – ein vielfältiges Qualifizierungsprogramm mit Grundlagenseminaren und vertiefender Weiterbildung. Dazu bündelt ver.di Seminarangebote für Betriebsräte und auch für Aktive in ver.di – im ver.di-Bildungsportal.

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