Ausgabe 02/2026
Mindestens 100 Euro in 2026

Für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder (außer Hessen) gibt es eine Tarifeinigung. Mitte Februar konnte sich ver.di mit den Arbeitgebervertreter*innen verständigen. Die Einigung sieht bei einer Laufzeit von 27 Monaten drei Erhöhungsschritte vor.
Ab 1. April bekommen die rund 2,2 Millionen Beschäftigten 2,8 Prozent mehr Geld, mindestens aber 100 Euro. Eine weitere Erhöhung um 2 Prozent wird ab dem 1. März 2027 gezahlt, der dritte Erhöhungsschritt ist ein weiteres Prozent ab dem 1. Januar 2028. Das Gehalt der Nachwuchskräfte steigt in drei Schritten zu denselben Zeitpunkten um insgesamt 150 Euro.
Außerdem werden die Arbeitsbedingungen im Osten den West-Regelungen angeglichen: Das gilt sowohl für einen besseren Kündigungsschutz als auch für die stufenweise Absenkung der Arbeitszeit an den drei ostdeutschen Unikliniken in Rostock, Greifswald und Jena bis zum 1. Januar 2029 auf 38,5 Stunden.
Anschluss ans Lohnniveau
"Die Verhandlungen mit den Ländern waren schwierig wie lange nicht mehr", sagte der ver.di-Vorsitzende und Verhandlungsführer Frank Werneke: "Am Ende steht ein Ergebnis auf dem Niveau des Tarifvertrages für die Beschäftigen im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen aus dem vorigen Jahr. Damit halten die Länderbeschäftigten Anschluss an das Lohnniveau ihrer Kolleg*innen. Das war uns besonders wichtig und nützt auch den Ländern bei der Personalsuche – und das haben wir nun nach harten Verhandlungen durchgesetzt."
Vereinbart wurde darüber hinaus die Erhöhung der Zulagen für ständige Wechselschicht- und Schichtarbeit. Die Zulage für Schichtdienste steigt auf monatlich 100 Euro, für das Pflegepersonal in Krankenhäusern auf 100 Euro. Die Wechselschicht-Zulage steigt auf 200 Euro im Monat, in Krankenhäusern auf 250 Euro. Auch für Teilzeitbeschäftigte im Schicht- oder Wechselschichtdienst konnte erstmals tariflich gesichert werden, dass Zuschläge für Überstunden, sofern nicht zeitlich ausgeglichen, bereits ab der ersten Stunde über der individuellen Arbeitszeit gezahlt werden – und nicht erst ab Erreichen der vollen Wochenarbeitszeit.
Eine Verständigung konnte nun auch bei der Hamburg-Zulage erzielt werden. Von ihr profitieren rund 10.000 Beschäftigte bürgernaher Dienstleistungen in der Hansestadt durch höhere Zulagen von bis zu 115 Euro. Zuvor war die im Oktober erzielte Einigung in der Hansestadt von der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) gekippt worden.
Für die rund 300.000 studentischen Beschäftigten an Hochschulen und Universitäten werden zudem die Mindeststundenentgelte erhöht, auf 15,20 Euro ab dem Sommersemester 2026 und ein Jahr später auf 15,90 Euro. Einen Tarifvertrag für die studentischen Beschäftigten lehnten die Länder allerdings ab. Der Kampf für einen TVStud geht in der nächsten Tarifrunde weiter.
Bis zum 9. März wurden die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst der Länder zu der Einigung befragt. Sie stimmten mehrheitlich zu. Daraufhin nahm am 13. März die ver.di-Bundestarifkommission öffentlicher Dienst die Tarifeinigung an.
ver.di fordert nun die zeit- und wirkungsgleiche Übernahme der Tarifeinigung auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. In einigen Bundesländern wird darüber spekuliert, das Tarifergebnis erst verspätet zu übertragen. Das lehnt ver.di klar ab. red.