Christian Londa, inzwischen ein Fall für die Ablage

Am Ende stehen zwei Sätze. Der erste: "Sie haben ein Stück Rechtsgeschichte geschrieben", formuliert von Christian Londas Anwalt. Und der zweite: "Allein hätte ich es nicht durchgehalten." Das hat Londa gesagt, nach seinem langen Rechtsstreit, in dem er "den Leuten vom ver.di-Rechtsschutz immer vertrauen konnte, bei jedem einzelnen Schritt". Der 67-jährige Sozialarbeiter hat bei der Stadt Cottbus als Suchttherapeut gearbeitet. In einer ambulanten Beratungsstelle betreute er Abhängige und deren Familien. Meist ging es um Alkoholmissbrauch, aber auch um Drogen- und Spielsucht. Inzwischen arbeitet Londa ehrenamtlich zu diesen Themen. 2008 ging er in Rente. Dass er seit 1958 Gewerkschaftsmitglied ist, war für Christian Londa immer selbstverständlich, doch dass er seine Gewerkschaft einmal für einen unter Juristen aufsehenerregenden Rechtsstreit brauchen würde, hätte er sich nicht träumen lassen. Es ging um Geld, aber er sagt: "Ich habe die Lage auch als ungerecht empfunden." Und er wollte nicht klein beigeben.

Zwei dicke Ordner

Ausgangspunkt war der Übergang der Cottbuser Suchtberatungsstelle im Juni 2003 aus dem öffentlichen Dienst in freie Trägerschaft. Seitdem gehört die Einrichtung in Kooperation mit der Stadt zu dem gemeinnützigen Verein "Tannenhof Berlin-Brandenburg e.V.". Juristisch war es ein Betriebsübergang nach Paragraph 613a des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Aber er stellte fest, dass er durch den Wechsel einen Teil seiner Betriebsrente verlieren würde, die über den Kommunalen Versorgungsverband Brandenburg entsprechend dem Altersvorsorgetarifvertrag Kommunal (ATV-K) im öffentlichen Dienst geregelt war. Der neue Träger wollte die Regelung nicht übernehmen, nur die Betriebsvereinbarung beziehungsweise ein Gruppensicherungsvertrag des Vereins sollte künftig auch für die neuen Kollegen gelten. Das hätte Christian Londa einmalig eine Abfindung von 665 Euro gebracht - anstelle eines regelmäßigen Zuschusses zur Rente für ihn bis an sein Lebensende - und darüber hinaus für seine Frau. Nachdem ein Gespräch mit der Geschäftsführung nichts gebracht hatte und Londa sogar indirekt gedroht worden war, ging er zu ver.di Cottbus. Er traf dort den ver.di-Rechtsschutzsekretär und hatte "von Anfang an ein gutes Gefühl". Er gab den Kollegen vom Rechtsschutz die Vollmacht, um für ihn tätig zu werden - und das war der Beginn einer Geschichte, in deren Verlauf sich zwei Ordner mit 170 Schreiben füllen sollten. Christian Londa ging zu jeder Verhandlung. Er sagt: "Ich wollte es durchziehen, auch im Interesse meiner Kollegen. Aber man braucht einen langen Atem." 2005 bekam er vor dem Arbeitsgericht Cottbus zum ersten Mal Recht: "Es hieß, der Verein müsse mir die Vergütungsleistung verschaffen, die ich beim öffentlichen Dienst gehabt hätte. Aber der Tannenhof ging in Berufung." Es folgte die Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Brandenburg. Auch dort wurde zugunsten von Christian Londa entschieden. Und wieder ging der Verein in die nächste Instanz. Im November 2007 wurde die Klage des Tannenhofs schließlich vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt abgewiesen. Damit lag ein Grundsatzurteil vor (3 AZR 191/06). Es gilt: Wird ein Betrieb verkauft, muss der neue Arbeitgeber die Beschäftigten so stellen, als wäre die bisherige tarifliche Altersversorgung fortgeführt worden. Ausgestanden war die Geschichte für Christian Londa aber immer noch nicht: "Die Gegenseite hat versucht, die Zahlungen der Betriebsrente zu verweigern. Eine Einigung ohne Gericht war auch jetzt nicht möglich." Er musste noch einmal klagen und bekam wieder Recht. Seit September 2010 zahlt der Verein nun den Betrag zur Zusatzrente, der Christian Londa zusteht. Er hat übrigens nie daran gezweifelt, dass er auf dem richtigen Weg war. Claudia von Zglinicki

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