Eines steht bei der von Edeka, der Nummer Eins im deutschen Lebensmitteleinzelhandel, seit langem angestrebten Übernahme der Kaiser's-Tengelmann-Kette fest: Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) lässt sich Zeit für seine Abwägung, wie er über die zuvor vom Bundeskartellamt und der Monopolkommission abgelehnte Einverleibung der mehr als 450 Kaiser's-Tengelmann-Filialen plus Fleischwerk und anderer Bestandteile - zum Beispiel der Lager - durch Edeka entscheiden wird.

Was ver.di will

Fest steht auch, dass die geplante Übernahme nur unter Einhaltung etlicher Auflagen zustandekommen wird (ver.di publik 1/2016). Die hat Gabriel - nach Stellungnahmen unter anderem von ver.di - im Februar konkretisiert und geschärft.

ver.di fordert vor allem die verbindliche Beschäftigungssicherung. Am 29. Februar legte die Gewerkschaft ein weiteres Statement vor, das zudem die Rechte der Beschäftigten und den Bestand der verschiedenen Unternehmensteile von Kaiser's-Tengelmann für die nächsten Jahre sichern soll.

"Ihren Ansatz, die Ministererlaubnis unter die aufschiebende Bedingung der Beibringung wirksamer Tarifverträge zu stellen, halten wir für überzeugend", schrieb Stefanie Nutzenberger, ver.di-Bundesvorstandsmitglied für den Handel, in der Stellungnahme. Notwendig sei dabei, dass "das Gemeinwohlziel der Sicherung der Beschäftigungsverhältnisse wirklich sichergestellt wird." Das enthalte für ver.di den "Erhalt von Arbeitnehmerrechten, Mitbestimmung und Tarifbindung".

In fünf Punkten konkretisierte Stefanie Nutzenberger diese Forderungen: Unter anderem geht es darum, die mit Edeka zu schließenden Tarifverträge über die Absicherung der Kaiser's-Tengelmann-Beschäftigten und die Geltung der Tarifbindung nicht auf die Dauer von fünf Jahren zu begrenzen, sondern von vornherein einen Nachwirkungszeitraum von weiteren zwei Jahren zur Bedingung zu machen. Außerdem solle die Tarifbindung für alle Beschäftigten von Kaiser's-Tengelmann gelten, nicht nur - wie im letzten Entwurf des Ministeriums - für die Filialmitarbeiter/innen. Und nicht zuletzt müssten zu Gabriels Auflagen an Edeka auch verbindliche Vorgaben zur Festschreibung der betrieblichen Mitbestimmung bei Kaiser's-Tengelmann und hinsichtlich der Arbeitnehmervertreter/innen im Aufsichtsrat kommen.

Bei Verstößen droht Rückabwicklung

Ursprünglich sollte am 29. Februar die Frist für sämtliche Stellungnahmen der verschiedenen Akteure enden, die bereits an der Anhörung im November 2015 teilgenommen hatten - darunter neben ver.di und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten auch der Edeka-Konkurrent Rewe und der Deutsche Bauernverband. Einige dieser Verfahrensbeteiligten kamen allerdings mit der Frist nicht aus und erhielten daher weitere drei Tage Zeit für ihre Ausarbeitungen. Wie lange Gabriel und seine verantwortlichen Fachbeamten anschließend bis zur endgültigen Entscheidung benötigen werden, war bei Redaktionsschluss noch unklar.

Mit einiger Sicherheit wird wohl Rewe - die Nummer Zwei im Lebensmitteleinzelhandel der Republik - gegen die Übernahme von Kaiser's-Tengelmann durch Edeka klagen. Und: Der Verkauf an Edeka ist erst möglich, wenn die Tarifverhandlungen abgeschlossen sind. Für den Fall von Verstößen gegen die Bedingungen droht die Rückabwicklung der gesamten Transaktion - auch das hatte Gabriel bereits Ende Februar erklärt.

Gudrun Giese