Das haben wir erreicht

Das Verhandlungsergebnis ist besser als sein Ruf

  • Am Ende bleibt kein Euro weniger

Die wichtigste Nachricht: Die bisherigen Monatseinkommen sind abgesichert und bleiben auch beim Wechsel in eine T-Service-Gesellschaft erhalten.

Die angekündigte Absenkung der Gehaltstabellen um 6,5 Prozent hat keine Auswirkungen auf das reale Einkommen der Beschäftigten. Denn durch Ausgleichszahlungen und vereinbarten Einsatz von Anteilen künftiger Tarifrunden wird sichergestellt, dass die Beschäftigten in den T-Service-Gesellschaften keine Einbußen erleiden.

In den ersten 18 Monaten ab 1.Juli 2007 wird auf 100 Prozent ausgeglichen, danach für zwölf Monate auf 66 Prozent und für weitere zwölf Monate auf 33 Prozent. Die Differenz bei den 66 beziehungsweise 33 Prozent wird in den aktuellen Tarifrunden ab Januar 2009 ausgeglichen. Dazu reicht bereits eine Lohnerhöhung um 2,2 Prozent aus. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass eine Lohnrunde nicht zur gewünschten Erhöhung führt, werden die dann fehlenden Ausgleichszahlungen vom Arbeitgeber übernommen. Der Arbeitgeber sichert eine Rückdeckung.

  • Arbeitszeit

Die Wochenarbeitszeit wird auf 38 Stunden erhöht. Da das Entgelt aus dem Beschäftigungsbündnis auf Basis einer 35,5 Stunden-Woche liegt, bedeutet das maximal 2,5 unbezahlte Stunden. Eine halbe Stunde davon ist für betrieblich-fachliche Qualifizierung vorgesehen, das ergibt pro Jahr drei Tage.

Auch für Beamte gilt die Wochenarbeitszeit von 38 Stunden, die von den Arbeitgebern geforderte 41-Stunden-Woche ist vom Tisch.

Für Teilzeitkräfte gibt es besondere Regelungen, damit sie beispielsweise ihren Teilzeitgrad erhalten können.

Festgelegt wird, dass mit der Arbeitszeitverlängerung die externe Vergabe sowie externe Zeit- und Leiharbeit verringert werden. Nicht genutzt werden darf sie zum Arbeitsplatzabbau. Personalabbau darf überhaupt nur noch auf freiwilliger Basis erfolgen.

In eng definierten Bereichen kann der Samstag als Arbeitszeit einbezogen werden. Allerdings hat jeder Beschäftigte Anspruch auf zwei zusammenhängende freie Kalendertage pro Woche.

  • Kündigungsschutz und Sicherheiten

Für die Beschäftigten der drei neuen T Servicegesellschaften wurde der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bis zum 31. Dezember 2012 durchgesetzt. Auch im Fall des Verkaufs einer Service GmbH nach 2010 - bis Ende 2010 ist ein Verkauf vertraglich ausgeschlossen - besteht der Kündigungsschutz weiter bis Ende 2012. Ausgenommen sind allerdings die Beschäftigten, die aus dem operativen Kundenservice der T-Mobile Deutschland gewechselt sind. Für die Beschäftigten, die bei der Deutschen Telekom AG bleiben, ist der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bis zum 31. Dezember 2009 verlängert. Gesichert sind darüber hinaus wichtige Tarifstandards der Telekom AG in den neuen Servicegesellschaften. Dazu gehört die Übernahme des Rationalisierungsschutzes bis mindestens Ende 2012.

  • Altersteilzeit und Altersversorgung

Sämtliche Regelungen des Tarifvertrags Altersteilzeit der Deutschen Telekom AG werden übernommen. Vereinbart sind Sicherungsklauseln zum Schutz vor Nachteilen durch die Umstellung auf das neue Entgeltsystem. Ebenfalls weitergeführt wird das System der betrieblichen Altersversorgung der Deutschen Telekom AG. Die Regelungen zur Betrieblichen Altersversorgung, zum Telekom Pensionsfonds und zur Entgeltumwandlung gelten unverändert für die Beschäftigten der neuen Servicegesellschaften.

  • Nachwuchskräfte

Von 2007 bis 2009 werden 4150 Nachwuchskräfte nach Abschluss ihrer Ausbildung im Konzern eingestellt - unbefristet und nicht in Zeit- und Leiharbeit.

  • Weiterbildung

Eine halbe Stunde der 38 Stunden Wochenarbeitszeit ist für Qualifizierung reserviert. Die Zeit wird zu drei vollen Tagen gebündelt. Auch die Beamt/innen haben Anspruch auf die halbe Stunde Weiterbildung pro Woche innerhalb der Arbeitszeit.

  • Auslagerungsschutz

Bis zum 31. Dezember 2010 dürfen die neuen Gesellschaften nicht verkauft werden. Sollte danach verkauft werden, bleiben die Unkündbarkeit und der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bestehen. Auch die geschlossenen Tarifverträge gelten weiter - und das bedeutet, dass Kündigungsschutz, Bezahlungsregelungen und soziale Besitzestände auch nach einem möglichen Verkauf erhalten bleiben.

  • Das haben wir abgewehrt!

  • Den Verkauf, beziehungsweise die externe Auslagerung der Serviceeinheiten.
  • Die Absenkung der Entgelttabellen ans Marktniveau, also 30 bis 50 Prozent weniger Lohn.
  • Die massive Variabilisierung der Löhne und Gehälter ohne individuelle bzw. kollektive Absicherung.
  • Dumpinglöhne bei Neueinstellungen.
  • Arbeitszeitverlängerungen auf 40 Stunden und mehr.