Juristische Niederlagen für Buchgroßhändler KNO/KNV, gekündigter Betriebsrat bleibt

Wir berichteten bereits. Betriebsrat Gerhard Schönfeld beim Buchgroßhändler KNO/KNV sollte fristlos gekündigt werden, weil er die Gewerkschaftssekretärin Ursula Schorlepp zum Mittagessen ins Betriebsrestaurant eingeladen und dabei verschwiegen hätte, dass sie ein externer Gast sei. Dadurch sei ein Betrug über 2,80 Euro entstanden, der eine fristlose Kündigung erfordere. Nunmehr hat das Arbeitsgericht Stuttgart entschieden, den Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmungsersetzung zur fristlosen Kündigung Gerhard Schönfelds abzulehnen. Das Arbeitsgericht machte deutlich, dass die Argumente der Geschäftsleitung nicht überzeugten, dass hier absichtlich betrogen werden sollte. Dieses Urteil bestärkt die, die nach wie vor bereit sind, konsequent die Interessen der Beschäftigten zu vertreten.

Auch in einem zweiten Gerichtsverfahren gegen das ebenfalls bei ver.di organisierte Betriebsratsmitglied Norbert Heckl hat die Geschäftsleitung von KNO/KNV den Kürzeren gezogen. Mit Hilfe der Betriebsratsmehrheit sollte die Freistellung von ihm verhindert und der Minderheitenschutz umgangen werden. Auch diesem durchschaubaren Manöver hat das Arbeitsgericht eine Absage erteilt.

In Zukunft kollegial

ver.di Stuttgart begrüßt es, dass aktive Betriebsräte, die der Geschäftsleitung nicht nach dem Mund reden und wegen ihres Einsatzes für die Belegschaft abgestraft werden sollen, ihre Rechte wahrnehmen und damit auch anderen helfen. KNO und KNV versuchen, durch zum Teil massiven Druck durch die Änderung der Arbeitsverträge die bisher geltenden tariflichen und betrieblichen Standards zu verschlechtern. ver.di Stuttgart wird die Geschäftsführung auffordern, mit ihr einen Haustarifvertrag abzuschließen. Die zuständige Betreuungssekretärin Ursula Schorlepp dazu: "Es wird höchste Zeit, dass die von der Geschäftsleitung verbreitete Unsicherheit für die Beschäftigten aufhört und bei KNV und KNO wieder kollektive Regelungen gelten."