Mit einem Privatdetektiv wollte der Sicherheitsdienst Securitas Aviation seinen Betriebsratsvorsitzenden am Flughafen Stuttgart loswerden. Man ließ den Arbeitnehmervertreter außerhalb des Betriebes observieren und fotografieren, weil er angeblich einer nicht angezeigten bzw. genehmigten Nebenbeschäftigung bei einem Konkurrenzunternehmen nachging. Das Unternehmen hatte vor, den Betriebsratsvorsitzenden zu kündigen und scheiterte damit vor Gericht.

Steve Schröder, Gewerkschaftssekretär bei ver.di Stuttgart: "Der Securitas Aviation sind Betriebsräte ein Dorn im Auge. Deshalb hat das Unternehmen mit allen Mitteln eine außerordentliche Kündigung bewirken wollen. Obwohl die Nebentätigkeit ordnungsgemäß angezeigt worden war."

Zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit gehöre es, zunächst den Betroffenen zu fragen und erst bei berechtigten Zweifeln eine Überprüfung seiner Person vorzunehmen, sagt der Arbeitsrechtler Melzer. "Der Arbeitgeber sollte nach dem verlorenen Gerichtsverfahren jetzt auf den Boden des Betriebsverfassungsgesetzes zurückkehren", so der Arbeitsrechtler.

Das war jedoch nicht das einzige Verfahren gegen den Arbeitgeber. Anders als im Tarifvertrag vereinbart, hatte die Securitas Aviation die Beschäftigten am Flughafen Stuttgart per Formular aufgefordert, Angaben zu Nebenbeschäftigungen zu machen. Daraufhin setzte der Betriebsrat seine Mitbestimmungsrechte mit einer einstweiligen Verfügung am Arbeitsgericht durch, das dem Arbeitgeber schließlich die weitere Verwendung dieses Formulars untersagte.

ver.di kritisiert, dass die Securitas Aviation zum wiederholten Mal die Arbeit des Betriebsrats zu behindern versucht. "Dass mit allen Mitteln gegen den Betriebsratsvorsitzenden vorgegangen wird, macht fassungslos. Die Solidarität aus Wirtschaft, Gesellschaft und Politik und die erfolgreiche Prozessführung vor Gericht haben ihre Wirkung nicht verfehlt", freut sich Steve Schröder.

Und das noch: Deutschlandweit einmalig im Bereich der Securitas-Gruppe hatte der Betriebsrat im vergangenen Jahr am Flughafen Stuttgart bereits erfolgreich eine Betriebsvereinbarung über eine Coronaprämie für die Beschäftigten erstritten, die über die Einigungsstelle durchgesetzt wurde.