Steuertipp

Steuersoftware günstiger

ver.di-Mitglieder erhalten die Steuersoftware der Akademischen Arbeits- und Verlagsgesellschaft günstiger. Statt 24,80 Euro zahlen sie nur 20,40 Euro.Bei der Erstauslieferung fällt kein Porto an. Die Software hilft beim Erstellen der Einkommensteuererklärung. Erhältlich ist sie unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 3070800. Bei der Bestellung muss die Mitgliedsnummer angegeben werden. Mehr Informationen stehen auch unter dem Unterpunkt Beraten/Helfen auf der Seite www.verdi-mitgliederservice.de.

Mitglieder, die dennoch Fragen zum Erstellen der Einkommensteuererklärung haben, können sich kostenlos an den ver.di-Lohnsteuerservice wenden. Nähere Informationen unter www.verdi-lohnsteuerservice.de


Schulden

Hilfe am Telefon

Die erste bundesweite nicht kommerzielle Schuldnerberatungs-Hotline bietet die Schuldnerhilfe Köln e.V. Erfahrene Juristen, Wirtschaftsfachleute und Sozialarbeiter bieten ihre Hilfe per Telefon und im Internet an. Dabei geht es um erste Hilfe, Beratung und weitergehendes Informationsmaterial. Erreichbar ist die Hotline montags bis freitags von 10 bis 13 Uhr sowie dienstags und donnerstags auch von 15 bis 20 Uhr unter 0180/4564564 (24 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz).

www.schuldenhelpline.de


Urteil

Streichung ist rechtens

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Streichung der Arbeitslosenhilfe und ihre übergangslose Ersetzung durch ALG II rechtens ist. Dies gelte auch für ältere Arbeitslose, die die so genannte 58er-Regelung unterschrieben hatten. Danach konnten sie Arbeitslosenhilfe "unter erleichterten Voraussetzungen" erhalten.

Die DGB Rechtsschutz GmbH hatte in einem Musterverfahren eine 1944 geborene Klägerin vertreten, die nur bis Ende 2004 Arbeitslosenhilfe erhielt, nachdem sie eine Erklärung zur "58er-Regelung" unterschrieben hatte. Mit der Begründung, die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe sei verfassungswidrig, verlangte sie die Weiterzahlung, scheiterte aber damit. Die Gewerkschaften haben nun entschieden, die Frage der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe vor dem Bundesverfassungsgericht klären zu lassen.

Az: B 11a AL 43/06 R